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Experten-Antwort

Rückwirkende Feststellung, dass Befreiung von der DRV nicht wirksam war

von Sabine28.10.2025 | 10:13
214 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, nach Jahren des Rechtsstreits wurde nun festgestellt, dass meine Befreiung von der DRV nicht wirksam war. Während der Zeit wurden weiterhin Beiträge an das zuständige Versorgungswerk gezahlt vom meinem Arbeitgeber. Nun werden meine aktuellen Beiträge an die DRV abgeführt. Wie verhält es sich nun mit den Beiträgen der Vorjahre? Verbleiben diese beim Versorgungswerk? Wie wird in solchen Fällen vorgegangen und ist von mir oder meinem Arbeitgeber etwas zu tun? Danke für Ihre Information

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2025 | 14:04

Hallo Sabine,

 

Wenn Ihre Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung aufgrund einer späteren Feststellung unwirksam ist, muss Ihr Arbeitgeber die Beiträge für die Vorjahre nachzahlen. Diese Beiträge  verbleiben beim  Versorgungswerk  und werden dort verwaltet. Für die Zukunft werden die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Nachzahlungen zu leisten und Sie müssen in der Regel nichts tun.

 

Für weitergehende Informationen hierzu können Sie sich auch an das zuständige Versorgungswerk, oder Fachanwälte für Sozialrecht wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

3 Antworten

Tjaam 28.10.2025 | 10:32
Falls Sie einen Rechtsanwalt haben (von wegen Jahren des Rechtsstreits), sollte er Ihnen diese Fragen beantworten können. Hier in diesem anonymen Forum kennt niemand Ihren Fall oder Ihr Gerichtsurteil.
RAam 28.10.2025 | 11:06
Was das Versorgungswerk angeht, müssen Sie das schon mit denen klären. Nach jahrelangem Rechtsstreit dürften Sie ja einen Rechtsanwalt haben, der Ihnen Ihre Fragen beantwortet.
Sabineam 29.10.2025 | 10:31
Experte/in schrieb

Hallo Sabine,

 

Wenn Ihre Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung aufgrund einer späteren Feststellung unwirksam ist, muss Ihr Arbeitgeber die Beiträge für die Vorjahre nachzahlen. Diese Beiträge  verbleiben beim  Versorgungswerk  und werden dort verwaltet. Für die Zukunft werden die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Nachzahlungen zu leisten und Sie müssen in der Regel nichts tun.

 

Für weitergehende Informationen hierzu können Sie sich auch an das zuständige Versorgungswerk, oder Fachanwälte für Sozialrecht wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Hallo, verstehe ich es richtig, dass dann letztlich für den Zeitraum sowohl Beiträge an die Deutschen Rentenversicherung als auch an das Versorgungswerk gezahlt werden? Und ich damit auch meinen Anteil an beide Institutionen bezahlen muss? Kann der Arbeitgeber auch noch eine rückwirkende Korrektur der Meldungen vornehmen für die Monate vor dem Urteil? Mein Anwalt hat mir in dem Bereich nicht eine richtig abschließend Antwort gegeben. Danke und freundliche Grüße Sabine
Deutsche Rentenversicherung
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