Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Zauber Fee,
sofern Sie noch keine Renten von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können Sie keinen Rentenbescheid vorlegen. Dieser wird erst erteilt, wenn eine Rente beantragt und bewilligt wurde.
Das Jobcenter ist jedoch dazu berechtigt, Sie zur Vorlage einer aktuelle Rentenauskunft aufzufordern. Aus dieser Rentenauskunft ergibt sich unter anderem, ob und ab wann Sie eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können.
Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie jederzeit online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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