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Experten-Antwort

Rentenbescheid für Jobcenter zulässig??

von Zauber Fee16.02.2026 | 00:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Das Jobcenter möchte von mir einen aktuellen Rentenbescheid. Ich bin da absolut dagegen da ich noch nicht in Rente bin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zauber Fee,

 

sofern Sie noch keine Renten von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können Sie keinen Rentenbescheid vorlegen. Dieser wird erst erteilt, wenn eine Rente beantragt und bewilligt wurde.

 

Das Jobcenter ist jedoch dazu berechtigt, Sie zur Vorlage einer aktuelle Rentenauskunft aufzufordern. Aus dieser Rentenauskunft ergibt sich unter anderem, ob und ab wann Sie eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können.

 

Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie jederzeit online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung anfordern:

 

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

FSam 16.02.2026 | 00:49
Wie soll das KC einen Rentenbescheid bekommen, wenn noch gar keine Rente zuerkannt wurde? Merkst selbst wa? Falls das JC aber eine Vorab-Information bekommen hat, dann soll es das auch kommunizieren und du musst dann halt den Bescheid beibringen, sobald er dir vorliegt.
Zauber Feeam 16.02.2026 | 01:10
Dann mache ich einen Widerspruch da kein Rentenbescheid vorliegt. ich bin geschieden und kümmere mich um meinen Sohn mit Pflegestufe 4 Bekomme aktuell Geld vom Jobcenter. Noch, weitere Knder wohnen bei mir. Bedarfsgemeinschaft.
Corneliusam 16.02.2026 | 06:55
Warum klären Sie das nicht direkt mit dem Jobcenter?
Schadeam 16.02.2026 | 10:18
Warum wollen Sie die Rentenauskunft nicht vorlegen? Ist aber der DRV eigentlich völlig egal ob Sie das müssen oder nicht. Für den Stress, den Sie möglicherweise bei Verweigerung mit dem JC haben, sind Sie dann alleine selbst verantwortlich. Man kann es sich auch selbst schwer machen....Narri, narro....
Präzise ?am 16.02.2026 | 16:23
Wie der Experte schon angeführt hat: eine Rentenauskunft darf eingefordert werden, vielleicht meinte das JC diese ? Nachdem es schon ewig keine Pflegestufe mehr gibt sondern stattdessen den Pflegegrad könnte es durchaus sein, dass in Ihrem Fall ein Mißverständniss wegen ähnlicher Worte vorliegt
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