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Experten-Antwort

? SV Schlüssel

von Soldat 26.09.2024 | 16:04
294 Ansichten
4 Antworten
Bin 56 Jahre ( Soldat) erhalte ein Ruhegehalt bin Privat Versichert und möchte eine Vollzeitstelle annehmen. Welcher SV Schlüssel und Personengruppenschlüssel ist hier richtig? Pers. Schlüssel 120? SV Schlüssel 0110 ? Vielen Dank für Ihre Mühen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2024 | 06:34

Guten Morgen, 

 

die Anmeldung eines Beschäftigten erfolgt durch den Arbeitgeber. Daher steht Ihr Arbeitgeber in der Pflicht, sie korrekt anzumelden und ggfs. die Frage abzuklären. 

Er könnte sich dazu an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, die die gesetzliche Einzugsstelle der Rentenversicherungsbeiträge sind oder an das Steuerbüro mit dem er zusammenarbeitet. 

 

 

 

3 Antworten

Arbeitgeber fragenam 26.09.2024 | 17:56
Das sagt Ihnen sicher die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.
.am 26.09.2024 | 22:17
Basierend auf Ihren Angaben und den typischen Regelungen für Ihre Situation, ist Ihre Einschätzung korrekt: Personengruppenschlüssel Der Personengruppenschlüssel 120 ist für Sie zutreffend. Dieser Schlüssel wird verwendet für: - Personen, die aufgrund einer Beschäftigung oder Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, kirchenrechtlichen Regelungen oder Dienstordnungen eine Versorgungsanwartschaft erhalten haben und bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind. Beitragsgruppenschlüssel Der Beitragsgruppenschlüssel 0110 ist ebenfalls korrekt für Ihre Situation: - Die erste "0" steht für "kein Beitrag" in der Krankenversicherung, da Sie privat versichert sind. - Die "1" an zweiter Stelle bedeutet, dass Sie in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind. - Die "1" an dritter Stelle zeigt an, dass Sie in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig sind. - Die "0" an vierter Stelle steht für "kein Beitrag" in der Pflegeversicherung, da Sie privat versichert sind. Dieser Schlüssel wird typischerweise für Arbeitnehmer verwendet, die privat krankenversichert sind. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass trotz Ihres Ruhegehalts als ehemaliger Soldat in der neuen Vollzeitstelle grundsätzlich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, was durch die beiden "1" im Beitragsgruppenschlüssel abgebildet wird.
DaViam 27.09.2024 | 04:57
Hallo , Bezieher einer Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Zu den Personen, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten, zählen in den Ruhestand versetzte Beamte und Richter auf Lebenszeit sowie Berufssoldaten (im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI) und sonstige beamtenähnliche Beschäftigte (im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI). Die Voraussetzungen für die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB VI sind auch in allen Fällen erfüllt, in denen durch Bundesgesetz oder Landesgesetz andere (niedrigere) Altersgrenzen als nach allgemeinem Beamtenrecht für die Versetzung in den Ruhestand vorgeschrieben werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Bundes- beziehungsweise Landesgesetze eine Zurruhesetzung wegen Erreichens einer Altersgrenze nur auf Antrag vorsehen (SVBEIEC 2/97, TOP 3). D.h., dass keine Rentenversicherungspflicht mehr eintritt, da eine Versorgung schon bezogen wird.
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