Hallo Maria,
der genannte Vordruck ist jeweils erforderlich, falls Sie eine Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit abgeben möchten.
Die Mitarbeiter unserer Auskunfts- und Beratungsstellen helfen Ihnen gern beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung