Hallo Nachfrager,
teilen Sie bitte die Aufgabe der Beschäftigung Ihrer Sachbearbeitung umgehend mit.
Für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber für die volle Erwerbsminderungsrente die Hinzuverdienstgrenze auf 17823,75 Euro festgelegt; bei einem Bruttoverdienst von 10.000 Euro im Jahr 2023 bisher steht Ihnen also ab dem 01.01.2023 die volle Erwerbsminderungsrente zu.
Damit wäre sogar noch "Platz" für einen Minijob in Höhe von 520,- Euro monatlich für das restliche Jahr 2023, da Sie den Betrag noch nicht voll ausgeschöpft haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung