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Experten-Antwort

0-Rente

von Nachfrager02.02.2023 | 21:42
151 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe rückwirkend zum Juli 2022 eine volle Erwerbsminderungsrente anerkannt bekommen. Ich vermute ich bekomme nichts ausgezahlt, denn ich habe einen Hinzuverdienst von circa 50.000. Jetzt möchte ich aber postwendend aufhören zu arbeiten und habe dann bisher in 2023 nur einen Hinzuverdienst von 10.000. Bekomme ich dann sofort eine Rentenzahlung oder wird mit der 0-Rente weiter gerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachfrager,

teilen Sie bitte die Aufgabe der Beschäftigung Ihrer Sachbearbeitung umgehend mit.

Für das Jahr 2023 hat der Gesetzgeber für die volle Erwerbsminderungsrente die Hinzuverdienstgrenze auf 17823,75 Euro festgelegt; bei einem Bruttoverdienst von 10.000 Euro im Jahr 2023 bisher steht Ihnen also ab dem 01.01.2023 die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Damit wäre sogar noch "Platz" für einen Minijob in Höhe von 520,- Euro monatlich für das restliche Jahr 2023, da Sie den Betrag noch nicht voll ausgeschöpft haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Prognoseam 02.02.2023 | 22:29
Einfach für 2023 eine neue Prognose mit dem R0230 einreichen und dann gibts ab Folgemonat vermutlich die Rentenzahlung.
W°lfgangam 02.02.2023 | 23:14
Hallo Nachfrager, bei zu hohem Einkommen und dadurch 'Rückfall' auf Teil-EMRT (dieser Anspruch besteht ja auch neben der vollen EMRT, dann mit wesentlich höherer Hinzuverdienstgrenze) könnte dabei sogar die 'halbe' EMRT voll ausgezahlt werden. Rentenbescheid für 2022 liegt offensichtlich noch nicht vor ("Ich vermute ich bekomme nichts ausgezahlt") mit entsprechenden Nachberechnungen dafür ... Wie oben angeregt, teilen Sie der DRV Ihr 'neues'/reduziertes Einkommen mit, damit umgehend eine (zusätzliche) Neuberechnung erfolgen kann ...idealerweise mit einer AG-Bescheinigung zum Einkommen ab Tag xx.yy.zzzz. Da Sie ab 2023 knapp 18.000 bei einer vollen EMRT - ohne Kürzung der Rente - hinzuverdienen können, wird die EMRT-Rente ab 2023 in voller Höhe zu zahlen sein. Gruß w.
Nachfrageram 02.02.2023 | 23:44
Vielen Dank, da bin ich ja mal gespannt. Ich halte meine Steuererklärung schon mal sicherheitshalber zurück
Deutsche Rentenversicherung
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