Da Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen wollen und dafür die Voraussetzungen nach Ihren eigenen Angaben vorliegen, ist die weitere Meldung nicht "dringend" nötig. Die belegten Zeiten könnten sich im Rahmen der Rentenberechung jedoch positiv auf die Bewertung der Zeiten auswirken.