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1 % Rentenverzicht

von Maritta15.08.2019 | 15:33
140 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich habe gerade gelesen, wenn ich nur 99 % meiner Rente beantrage,erhalte ich im Folgejahr eine doppelte Rentenerhöhung, die ein Leben lang bleibt. Entspricht das den Tatsachen ?

11 Antworten

KSCam 15.08.2019 | 17:08
Da haben Sie entweder eine gelesene Meldung absolut falsch verstanden oder irgendwo steht ein totaler Blödsinn. So stimmt das aber garantiert nicht. Wenn ein Regelaltersrentner auf 1% verzichtet (z.B. weil er jemanden pflegt) zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge die Jahr für Jahr (immer im Juli) die Rente zusätzlich steigern. Das hat aber gar nichts mit der jährlichen Rentenanpassung zu tun. :)
-am 15.08.2019 | 17:12
Nein.
Grokoam 15.08.2019 | 16:53
Na sicher doch.
Marittaam 15.08.2019 | 17:23
Also, der Orginaltex lautet so : "Wer als Rentner auf 1% der Rente verzichtet und nur 99% Rente beantragt, erhält ab dem Folgejahr doppelte Rentenerhöhung, die ein Leben lang bleibt" Das trifft wohl nicht auf den gemeinen Rentner zu, der wie ich ganz normal mit Abschlägen, dieses Jahr Rente beantragt hat.
Konrad Berta Siegfriedam 15.08.2019 | 17:48
Zitat von Maritta anzeigenausblenden
Es gibt nur dann eine "doppelte Rentenerhöhung", wenn man nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Pflichtbeiträge erwirbt, sodass zum 01.07. nicht nur die ganz normale Rentenanpassung erfolgt, sondern zudem Zuschläge aus den Beitragen des Vorjahres ermittelt werden. Das Zitat als solches ist und bleibt aber weiter Blödsinn. Und die Aussage "Das trifft wohl nicht auf den gemeinen Rentner zu, der wie ich ganz normal mit Abschlägen, dieses Jahr Rente beantragt hat." --> es trifft auf gar keinen Rentner zu. Die Antwort des Experten ist da ziemlich eindeutig.
W°lfgangam 15.08.2019 | 19:48
Zitat von Maritta anzeigenausblenden
Hallo Maritta, Quelle? Dann reden wir weiter über den Blödsinn dieser 'Deutung' oder das etwaige Missverständnis der Lesart/Inhalt des Originaltextes. Eine 'doppelte Rentenerhöhung' heißt zunächst mal nicht, dass Sie 2x die aktuelle Prognose von vielleicht 3 % auf die ganze Rente erhalten ... > Das trifft wohl nicht auf den gemeinen Rentner zu, der wie ich ganz normal mit Abschlägen, dieses Jahr Rente beantragt hat. Stimmt! :-) Gruß w.
Schadeam 15.08.2019 | 20:59
Vielleicht verrät uns die Schreiberin noch aus welcher Quelle sie Ihr Zitat hat und in welchem Zusammenhang das zitiert wird? Ne Fachzeitschrift kann das wohl kaum gewesen sein. Denn es ist und bleibt so wie es zitiert wurde Blödsinn.
Wistleam 16.08.2019 | 11:10
[quote=328746]Es steht in Geld & Recht, einer Beilage von "Frau im Leben" 09/2019[/quote Auweia.
Marittaam 16.08.2019 | 10:59
Es steht in Geld & Recht, einer Beilage von "Frau im Leben" 09/2019
Schorscham 16.08.2019 | 11:43
Na dann muss es ja stimmen... (Ironie off!) MfG
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