Hallo Harald,
der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet die Leistungsbeurteilung zu überprüfen, wenn Sie bei einem festgestellten Leistungsvermögen von unter 3 Stunden tatsächlich 3 Stunden und mehr arbeiten. Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung. Ihre Sachbearbeitung wird die Art und den Umfang Ihrer Erwerbstätigkeit ermitteln. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass Sie mit dem Midijob das festgestellte Leistungsvermögen überschreiten, wird grundsätzlich im Rahmen der Verwaltungspraxis für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung der Erwerbstätigkeit weiterhin Anspruch auf die Rente gewährt (sog. Eingliederungsversuch). Die Rente wird in diesen Fällen nicht rückwirkend entzogen.
Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit?
Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?
Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit?
Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?
Danke für die schnelle Reaktion!
Die DRV "unterstellt" mir, dass ich ja, aufgrund der Falschmeldung, 3 Stunden und mehr (bis 6 Stunden??) arbeiten könne und somit nicht mehr voll erwerbsunfähig wäre.
In wie weit man bei Psychischkranken (Kindheitstraumata) neu prüfen kann vermag ich nicht zu beurteilen.
Beim Eintragen der Zeiten, bin ich leider vom Sprachgebrauch "Ich geh von 10 bis 13 Uhr arbeiten" ausgegangen.
Asche auf mein Haupt
Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit?
Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?
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