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Experten-Antwort

1 Sekunde zuviel

von Harald11.09.2023 | 14:58
639 Ansichten
10 Antworten
Ich bin EU-Rentner auf Dauer. Im Juni habe ich, nach langer Suche, einen Midijob gefunden. Vereinbarte Arbeitszeit ist von 10 bis 13 Uhr, ich habe im Fragebogen der DRV 3 Stunden angegeben. Die Pausen, täglich zur Mittagszeit durchgeführt, betragen zwischen 15 und zirka 30 Minuten, somit beträgt meine Arbeitszeit täglich zwischen 2 1/2 und 2 3/4 Stunden. In den Pausen ist auch der Chef anwesend. Die bezahlte Pause ist ein soziales Bonbon des Arbeitgebers. Jetzt wird der Bezug der Rente in Frage gestellt. Was kann ich tun? Der Chef und auch die Mitarbeiter sind zu einer schriftlichen Aussage bereit, reicht das aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2023 | 07:39

Hallo Harald,

 

der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet die Leistungsbeurteilung zu überprüfen, wenn Sie bei einem festgestellten Leistungsvermögen von unter 3 Stunden tatsächlich 3 Stunden und mehr arbeiten. Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung. Ihre Sachbearbeitung wird die Art und den Umfang Ihrer Erwerbstätigkeit ermitteln. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. 

 

Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass Sie mit dem Midijob das festgestellte Leistungsvermögen überschreiten, wird grundsätzlich im Rahmen der Verwaltungspraxis für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung der Erwerbstätigkeit weiterhin Anspruch auf die Rente gewährt (sog. Eingliederungsversuch). Die Rente wird in diesen Fällen nicht rückwirkend entzogen. 

 

 

9 Antworten

DRVam 11.09.2023 | 15:20
Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit? Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?
ThomasRam 11.09.2023 | 15:30
DRV schrieb

Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit?

Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?

4. Frage: Hat er doch geschrieben: 'vereinbarte Arbeitszeit', und die Mittagspause wird ja wohl offensichtlich bezahlt. Desegen würde ich die Pause auch als Arbeitszeit sehen, vor allem, da keine gesetzlich vorsgeschriebene Pause (nach 6h) genommen werden muß.
....am 11.09.2023 | 15:34
Lassen Sie sich die Pause schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen und schicken das zur DRV.
Helmut am 11.09.2023 | 15:39
DRV schrieb

Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit?

Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?

Danke für die schnelle Reaktion! Die DRV "unterstellt" mir, dass ich ja, aufgrund der Falschmeldung, 3 Stunden und mehr (bis 6 Stunden??) arbeiten könne und somit nicht mehr voll erwerbsunfähig wäre. In wie weit man bei Psychischkranken (Kindheitstraumata) neu prüfen kann vermag ich nicht zu beurteilen. Beim Eintragen der Zeiten, bin ich leider vom Sprachgebrauch "Ich geh von 10 bis 13 Uhr arbeiten" ausgegangen. Asche auf mein Haupt
Sosoam 11.09.2023 | 20:04
Vereinbarte Arbeitszeit ist von 10 bis 13 Uhr = 3 Stunden. Wird wohl auch so im Arbeitsvertrag und auf der Gehaltsabrechnung stehen. Der Drops ist geluscht.
Larezam 12.09.2023 | 03:43
Es kommt nicht auf die tatsächliche Arbeitszeit, also auch nicht auf „eine Sekunde zuviel“, sondern darauf, wozu Sie gesundheitlich „unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts“ in der Lage sind. Dies kann jederzeit medizinisch überprüft werden. Ergebnis ist. abzuwarten.
Abschlägeam 12.09.2023 | 04:04
erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes... Gemäß Arbeitszeitgesetz gehören Ruhepausen nicht zur 'Arbeitszeit', werden also üblicherweise auch nicht bezahlt. Wenn also in diesem Betrieb dennoch eine gemeinsame Pause bezahlt wird, ist dies also sicherlich nicht unbedingt 'üblich'. Und bedeutet aber auch nicht unbedingt, dass ohne dieses gemeinsame bezahlte Pausieren mehr als die damit erreichten drei Stunden geleistet werden könnten Aber entscheiden kann das nur die zuständige DRV, egal, was wir hier uns dazu alle so überlegen.
DRVam 12.09.2023 | 08:24
DRV schrieb

Wer stellt denn wie die Rente in Frage? Wird Ihre Erwerbsminderung neu geprüft? Oder was meinen Sie damit?

Wenn Ihre Arbeitszeit zwischen 2 1/2 und 2 3/4h liegt, dann melden Sie das der DRV. Warum haben Sie 3h gemeldet?

Ich muss das fragen, denn ich selber habe von Rentenrecht keinerlei Ahnung. Ich putze nur bei der Rentenversicherung und schreibe eben gern unter fremden Wunschnamen.
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