Wenn Sie auf 1 Prozent Ihrer Rente verzichten, tritt Versicherungspflicht aufgrund der Pflegezeiten ein. Aufgrund dieser Pflegezeiten wird die Rente zum 01.07. des Folgejahres erhöht. Da die Versicherte bereits 70 Jahre alt ist und damit die Regelaltersgrenze (hier: 65 Jahre) bereits überschritten hat, erhalten diese Pflegezeiten auch einen Zuschlag. Dieser Zuschlag bewirkt, dass sich bei der vorliegenden Fallgestaltung ein Verzicht rentiert. Suchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle und lassen Sie sich individuell beraten.