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Experten-Antwort

10,8 % Abschlag bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Zuversicht 30.01.2023 | 17:42
943 Ansichten
4 Antworten
Ich muss befristet in teilweise Erwerbsminderungsrente gehen und wollte fragen, ob dann auch 10,8 % von den vorhandenen Rentenpunkten abgezogen werden oder nur die Hälfte davon, da es auch nur eine halbe Rentenzahlung gibt? Ist der Abzug jetzt schon ersichtlich im Rentenkonto oder erst bei Altersrente? Geht der Abschlag dauerhaft verloren oder nur während dem Rentenbezug?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2023 | 10:54

Hallo Zuversicht,

auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden grundsätzlich 10,8% Abschlag berücksichtigt und ist in dem entsprechenden Rentenbescheid auch ersichtlich.

In der von „Melli“ genannten Renteninformation sind die 10,8% ebenfalls berücksichtigt, nur mit dem Unterschied, dass es sich dem Betrag um die volle Erwerbsminderungsrente handelt.

3 Antworten

Melliam 30.01.2023 | 18:11
In ihrer Renteninformation sehen Sie den obersten Betrag. Die Hälfte davon ist der Betrag, den Sie bei Teil-Erwerbsminderungsrente bekommen. Die 10,8 % Abschlag sind dort schon eingearbeitet. Und wenn sie die Teil-Erwerbsminderungsrente bis zu irgendeiner (vorbezogenen) Altersrente bekommen sollten, können Sie erstens froh sein und zweitens wird der Betrag der Altersrente dann dem doppelten Betrag der Teil-Erwerbsminderungsrente entsprechen. Weitere Abschläge gibt es dann nicht, die 10,8 % bleiben erhalten.
W°lfgangam 12.02.2023 | 16:34
Hallo Zuversicht, wird Ihre Rente eingestellt/für mehr als 2 Jahre, und folgt dann eine neue Rente, wird dann auf die 'alte' Rentenberechnung kein Bezug mehr genommen. Dann erfolgt eine komplette Neuberechnung ...mit den dann ggf. maßgebenden Abschlägen. > "Wie wirken sich die Rentenpunkte aus, die ich jetzt noch dazu verdiene? Erhöhen diese meine Altersrente?" Vielleicht, vielleicht nicht ...kommt drauf an, welche Werte/Entgeltpunkte (EP) Sie schon jetzt für die Zurechnungszeit (ZZ) in Ihrer EM-Rente haben/bis wann die läuft. Grundsätzlich wird sich Ihre Altersrente verdoppeln, da die aus Hinzuverdienst erzielten 'neuen' EP erfahrungsgemäß kleiner sind, als die für die ZZ bereits angesetzten = also kein Mehrwert aus Ihrer Weiterarbeit, außer im mtl. Portemonnaie ;-) Lassen Sie einfach eine Proberechnung kurz vor erstem Altersrentenbeginn von der DRV machen, mit 1. frühestem Altersrentenbeginn 2. spätestem Altersrentenbeginn unter Berücksichtigung von Weiterarbeit/Hinzuverdienst bis zum jeweiligen Rentenbeginndatum. Gruß w.
Zuversicht am 12.02.2023 | 16:14
Liebe DRV, vielen Dank. Werden die 10,8 % Abschlag dann wieder vollständig gutgeschrieben, wenn ich hoffentlich wieder ganz gesund werde? Oder sind die für immer verloren, auch wenn ich wieder voll arbeiten kann? Wie wirken sich die Rentenpunkte aus, die ich jetzt noch dazu verdiene? Erhöhen diese meine Altersrente? Vielen Dank.
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