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Experten-Antwort

10,8% Kürzung Rentenpunkte bei teilweiser Erwerbsminderungsrente?

von Hoffnung26.01.2023 | 14:30
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin in Teil EMR und mir wurde mitgeteilt, dass meine bisher verdienten Rentenpunkte dauerhaft um 10,8% gekürzt wurden. Neu erarbeitete Rentenpunkte würden erst dann um 10,8% gekürzt, wenn ich je in volle EMR muss. 1) ist das so korrekt? 2) wo in der Rentenauskunft wird diese Kürzung nachvollziehbar ausgewiesen? 3) kann die Kürzung um 10,8% rückgängig gemacht werden, wenn ich wieder gesund werde und wieder voll arbeiten kann? 4) wenn ich während der Teilrente Krankengeld beziehe, soll dieses wohl gekürzt oder auf die Rente angerechnet werden. Das verstehe ich nicht, denn das Krankengeld ist doch nur für die Arbeit unter 30 Wochenstunden und die Teilrente für die Stundenreduzierung von 40 auf unter 30 h/Woche. Was ist richtig? 5) wenn ich je nicht mehr gesund werden sollte und später in Altersteilzeit oder Vorruhestand gehe oder die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehme, erfolgt dann erneut ein Abzug von 10,8% auf alle meine Rentenpunkte oder nur noch auf den Teil, der bei der Teil EMR nicht reduziert wurde? Oder gibt es 2 x 10,8% Abzug und damit in Summe 21,6% Abzug? 6) mir wurde auch schon gesagt, dass wenn ich vor meinem 62. Geburtstag wieder voll leistungsfähig bin, der 10,8% Abzug nicht erfolgt. Was ist korrekt? 7) im Renteninfoheft der DRV steht das nicht konkret beschrieben. Wo finde ich hierzu verlässliche Informationen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoffnung,

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6 Antworten

Melliam 26.01.2023 | 14:54
Ich sage mal voraus, egal wann sie in Rente gehen, und wenn das schon mit 62 ist, wegen Schwerbehinderung. Die Rente wird immer das Doppelte ihrer jetzigen Teil-Rente sein.
Miffyam 26.01.2023 | 14:53
So viel Halbwissen. Ich empfehle dringend eine richtige Rentenberatungsstelle. In dem ausgewiesenen Betrag sind übrigens die 10,8 % Abschlag schon enthalten. Steuer und SV müssen Sie sich gedanklich noch abziehen. Und weniger wird die Altersrente nicht. Was meinen Sie, warum Hinz und Kunz versucht, die Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Diese wird bis rund 66 Jahre hochgerechnet, und ist mehr wert als jede vorgezogene Altersrente. Das wird man Ihnen in der Rentenberatung auch sagen. Lesen Sie sich bitte durch das Forum, hier kommen jede Woche die gleichen Fragen.
Fipsam 26.01.2023 | 15:07
Ja, wenn Sie mindestens wieder 24 Monate gearbeitet haben. Allerdings ist dann auch die Zurechnungszeit weg.
Hoffnungam 26.01.2023 | 22:16
Das traurige dabei ist, dass diese Fragen von den Fachleuten der DRV unterschiedlich beantwortet werden. Daher bitte ich die DRV direkt um eine klärende, verbindliche Information hier im Forum. Herzlichen Dank
Melliam 26.01.2023 | 22:32
Verbindlich bekommen Sie das von ihrem Sachbearbeiter.
Königam 27.01.2023 | 06:56
Wohl eher unterschiedlich von Ihnen verstanden. Traurig ist, dass dann der Rentenversicherung zuzuschreiben. Hier werden Sie keine verbindliche Antwort bekommen. Da müssen Sie sich schon um einen telefonischen, Video- oder Präsenztermine bemühen.
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