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Experten-Antwort

10 freie Tage zwischen zwei Jobs

von Helena 17.02.2025 | 18:40
386 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Experten, ich plane einen Jobwechsel. Mein alter Job wird zum 31.05.25 beendet. Ich könnte in Prinzip schon ab 01.06.2025 beim neuen Arbeitgeber anfangen. Aber habe ich schon seit halben Jahr meinen Urlaub gebucht von 27.05 bis 6.06.2025. Da ein Wochenende und am 09.06 -Pfingsten Montag dazwischen liegt, könnte ich tatsächlich erst am 10.06.2025 meinen neuen Job beginnen. Zwischen den beiden Jobs liegen 10 Werktage. Wie wirkt sich diese potentielle Lücke auf meine Kranken- Pflege- und Rentenversicherung aus? Welche Nachteile könnte ich damit entstanden? Muss ich mich in dieser Zeit bei der Agentur für Arbeit melden? Ich bedanke mich für Ihr Feedback und verbleibe mit besten Grüßen Helena

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2025 | 07:54

Hallo Helena,

 

für die Rentenversicherung kann ich bestätigen, dass auch nur teilweise mit Beiträgen belegte Monate für eine spätere Rente als volle Monate zählen - eine Lücke entsteht insoweit nicht (natürlich würde sich der geringfügig niedrigere Verdienst minimal auf die Rentenhöhe auswirken). Für die anderen Sozialversicherungsgebiete muss ich Sie an die dafür zuständigen Stellen verweisen, insbesondere Ihre Krankenkasse.

3 Antworten

König am 17.02.2025 | 18:43
Rentenrechtlich haben Sie keine Nachteile, da Mai und Juni mit Beiträgen belegt sind und somit keine relevante Lücke entsteht, da nur ein ganzer Kalendermonat eine Lücke bildet.
Ergänzungam 17.02.2025 | 20:09
König schrieb

Rentenrechtlich haben Sie keine Nachteile, da Mai und Juni mit Beiträgen belegt sind und somit keine relevante Lücke entsteht, da nur ein ganzer Kalendermonat eine Lücke bildet.

...und Ihre anderen Fragen beantworten Ihnen die Krankenkasse, die Pflegeversicherung und die Agentur für Arbeit.
xyzam 18.02.2025 | 10:12
Bei KV-Pflichtversicherung ist man 'nachversichert'. Für Juni werden die RV Beiträge taggenau reduziert. siehe z.B. www.tarif-testsieger.de/magazin/nachgehender-leistungsanspruch/ Arbeitsagentur kann ignoriert werden, falls überhaupt ein ALG Anspruch für diese Zeit besteht. Wenn der Urlaubsanspruch über den Ausscheidetermin hinaus besteht, wird er finanziell abgegolten, danach sind die freien Tage rechtlich also kein Urlaub mehr. -> Nachfragen bei KV und AA
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