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Experten-Antwort

10-Wochen Frist Reha, Stellungnahme und Aufforderung

von Felsenseven26.08.2026 | 15:25
187 Ansichten
8 Antworten
Hallo zusammen, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meinem aktuellen Status bezüglich Krankengeld, Reha-Antrag und Dispositionsrecht bei meiner Krankenkasse Sachverhalt & Chronologie: 26.01.2026: Beginn des Krankengeldbezugs. Juni/Juli 2026: Ich erhielt von der Krankenkasse ein Schreiben zur Anhörung/Stellungnahme bezüglich einer Reha. Merkwürdig dabei: Ich habe das Schreiben doppelt erhalten. Im ersten Schreiben war die Rückmeldefrist zum 07.07.2026 angegeben, im zweiten Schreiben wurde die Frist rückwirkend/verkürzt auf den 04.07.2026 gesetzt. 02.07.2026: Ich habe fristgerecht folgende Stellungnahme abgegeben: „Ich komme Ihrer Aufforderung nach. Ich werde den Reha-Antrag fristgerecht innerhalb der gesetzlichen 10 Wochen zusammen mit meinem Facharzt ausfüllen und einreichen.“ Status Rechtsbehelfsbelehrung / § 51 SGB V: Ein förmliches Aufforderungsschreiben mit expliziter Rechtsbehelfsbelehrung (Formblatt zur Einschränkung des Dispositionsrechts nach § 51 SGB V) habe ich von der Krankenkasse bis heute nicht erhalten. Verlauf über die BKK-App: Als ich über die App nach dem Bearbeitungsstand/Aufforderung nachfragte, ging die Sachbearbeiterin nicht direkt darauf ein, sondern schrieb lediglich: „Bitte senden Sie uns den Beleg, dass Sie den Antrag geschickt haben.“ Und das sie die Stellungnahme erhalten haben. Mein Aktueller Status (Ende August 2026): Ich bin lückenlos bis Mitte September 2026 arbeitsunfähig geschrieben und beziehe regulär Krankengeld. Mein Plan ist es, den Reha-Antrag zusammen mit dem Befundbericht des Arztes im Spätsommer/Frühherbst 2026 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einzureichen. Meine Fragen an die Experten: 1. Fristbeginn: Hat durch meine eigene Stellungnahme vom 02.07.2026 (in der ich von "10 Wochen" sprach) eine gesetzliche Frist begonnen, obwohl mir die Krankenkasse nie einen förmlichen Bescheid nach § 51 SGB V mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt hat? 2. Dispositionsrecht: Behalte ich mein volles Dispositionsrecht über den Reha-Antrag, solange kein formaler Bescheid der Kasse vorliegt? 3. Vorgehen: Ist mein Zeitplan rechtlich sicher, den Reha-Antrag nach Ausfüllen des ärztlichen Befundberichts im September einzureichen und der Kasse danach den Einschreibebeleg/Bestätigung der DRV über die App zukommen zu lassen? Ich möchte unnötige Nachfragen bei der Krankenkasse vermeiden. Vielen Dank für eure Einschätzung!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2026 | 08:31

Hallo Felsenseven,

 

für eine verbindliche Klärung zu Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Betriebskrankenkasse.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Falsche Forum!am 26.08.2026 | 15:35
Das haben Sie sehr schön und umfangreich geschildert, allerdings befinden Sie sich in einem Rentenforum, in dem Sie von Expertenseite keine rechtliche Bewertung zum Krankenkassenrecht erhalten, auch wenn Sie den Kontakt zur Krankenkasse gern vermeiden wollen. Weiterhin werden hier im Forum nur allgemeine Fragen und keine individuellen Fälle beurteilt oder bewertet. Wenden Sie sich an ein Forum der Krankenkasse, eventuell bekommen Sie da hilfreiche Antworten. https://www.krankenkassenforum.de/…
Falsch hieram 26.08.2026 | 15:55
Dass Sie von der RENTEN-Versicherung keine Rechtberatung zum KRANKENKASSEN-Recht bekommen, sollte Ihnen eigentlich schon klar sein, oder? Das müssen Sie natürlich mit der Krankenkasse klären. Dazu gibt es auch jede Menge Informationen im Netz, zum Beispiel auf Youtube-Kanal des SoVD Schleswig Holstein. Generell gilt: wenn Sie keine formelle Aufforderung der Krankenkasse bekommen haben mit einer Fristsetzung von 10 Wochen inklusive Rechtsbehelfsbelehrung (oder wie das auch genau heißen mag...), dann gibt es auch keine 10-Wochenfrist, die Sie einhalten müssen zuu Reha-Antragsstellung. Sie müssen aber trotzdem damit rechnen, dass die Krankekasse das Krankengeld nach diesen 10 Wochen einstellt, die halten sich kackfrech oft nicht an das Gesetz. Woher ich das weiß? Mir haben sie nur 3 Wochen Frist eingeräumt, was klar rechtswidrig war. Dann haben sie das Krankengeld klar rechtswidrig eingestellt trotz meines Widerspruches. Erst nach Klageeinreichung beim Sozialgericht haben sie denn Schwanz eingezogen und geblecht (und mehr, als wenn sie mich von Anfang an rechtlich korrekt behandelt hätten...) Am besten klären Sie das also direkt mit der Krankenkasse, auch wenn Ihnen das lästig ist. Ist aber natürlich Ihr Krankengeld, dem Sie dann ggf. hinterherlaufen müssen. Oder Sie lassen sich dabei von einem Sozialverband wie SoVD oder VdK helfen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht hilft auch, kostet aber ggf. entsprechendes Honorar, was ohne Rechtsschutzversicherung schnell teuer werden kann.
Linkam 26.08.2026 | 15:59
Krankenkassen handeln häufig klar rechtswidrigam 26.08.2026 | 16:39
BtW:am 27.08.2026 | 10:05
Fragen Sie schriftlih bei der KK nach, ob ein Gutachten des MD vorliegt, aus dem eine "erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bzw. bereits eingetretene Erwerbsminderung" vorliegt, falls Ja lassen Sie sich das bitte zusenden, das steht Ihnen zu.
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