Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

10 Wochenfrist bei zweiter Rehaaufforerung

von Melanir17.01.2024 | 13:07
184 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich wurde im September 2023 durch meine Krankenkasse zu einer Reha aufgefordert . Der Widerspruch wegen rehaunfähig wurde anerkannt. Im Januar 2024 kam eine erneute Aufforderung innerhalb eineinhalb Wochen den Rehaantrag ausgefüllt an die Krankenkasse zurückzusenden. Muss bei der erneuten Aufforderung keine 10 Wochen Frist eingehalten werden ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2024 | 14:36

Hallo,

ich bitte Sie, diese Frage direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, da wir als Experten der Rentenversicherung hier keine rechtssichere Antwort geben können, die im übrigen auch nicht von der Krankenkasse anerkannt werden würde. Die evtl. Auswirkungen - Wegfall des Krankengeldes nach Ablauf der Frist - müssen Sie ja dann auch mit der Krankenkasse diskutieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

7 Antworten

KKam 17.01.2024 | 13:10
Das müssen Sie die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung fragen. Eigentlich logisch!
44am 17.01.2024 | 13:32
Ich denke hier kann man Fragen zur Rehabilitation stellen? Die KK fragen? Denjenigen, der vielleicht grade Mist baut? Die antworten doch nichts gegenteiliges. Da kann man genau so gut den Brandstifter fragen, wie das Feuer zu löschen ist!
Mimimiam 17.01.2024 | 13:37
Wieso soll die KK "Mist gebaut haben"? Wenn Sie wirklich krank sind und gesund werden wollen, ist doch eine Reha das Beste, was Ihnen passieren kann.
gut überlegenam 17.01.2024 | 13:48
Es sollte bereits in dem Schreiben, mit dem Ihr 'Widerspruch' anerkannt wurde, stehen, was im Falle wenn passiert. Schauen Sie da noch mal rein. Wenn Sie inzwischen 'rehafähig' sind, sollten Sie nun wohl also den Antrag ausfüllen, die ursprünglich gesetzte 10-Wochen-Frist ist ja längst abgelaufen... Sind Sie weiterhin 'rehaunfähig', müssten Sie dies der KK erneut nachweisen. Und sollten aber auch mit Ihren Ärzten besprechen, ob es dann nicht sinnvoll wäre, nun mal einen Antrag auf eine EM-Rente zu stellen. Damit wäre die KK wohl auch zufrieden. Die will sich ja nur Erstattungsansprüche 'sichern', in denen Sie Ihr Dispositionsrecht einschränkt. Müsste aber dennoch erst einmal das KG weiter bezahlen (maximal 72 Wochen) bis über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entschieden wurde. Lassen Sie sich ggfs. von einem Sozialverband wie VdK oder SoVD beraten (bzw. suchen Sie auf deren Seiten Vorab-Informationen zu Ihrem Thema)
Fliederam 17.01.2024 | 13:49
Hier kann man Fragen zur Rehabilitation stellen, ja. Experten sind hier aber nur von der DRV am Start. Und die DRV hat sie nicht aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen (würde sie auch nicht, höchstens anbieten in gewissen Konstellationen). Mit ein wenig Glück, finden Sie hier jmd., der/die sich mit dem Recht der Krankenkasse auskennt. Wie verlässlich Sie die Antwort dann finden, müssen Sie entscheiden. Wenn Sie mal googlen, finden Sie einige Foren zum Thema Krankenkasse. Dort wäre Ihre Frage besser aufgehoben.
Schadeam 17.01.2024 | 16:56
Da liegen Sie total falsch! Als DRV Mitarbeiter kenne ich zwar einige Regeln aus dem KV Recht aber eben nicht alle, und schon gar nicht ist meine Aufgabe zu beurteilen ob die Krankenkasse alles richtig gemacht hat oder vielleicht auch einen Fehler gemacht hat. Sich hier bei der DRV zu beschweren wäre wirklich ähnlich wenn Sie vom Frisör einen Fachkommentar hören wollen ob ein Bäcker sein Brot richtig gebacken hat. Und zur Sache: wenn Sie sich immer noch für rehaunfähig halten, weisen Sie das Ihrer Krankenkasse nach, wenn nein stellen Sie den Antrag und zwar bald! Von außen sieht es fast so aus als ob es Ihnen nicht um Reha ginge (um bald wieder fitt zu sein) sondern um "Spielchen" um möglichst lange das Krankengeld hinauszuzögern.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026