Hallo,
ich bitte Sie, diese Frage direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, da wir als Experten der Rentenversicherung hier keine rechtssichere Antwort geben können, die im übrigen auch nicht von der Krankenkasse anerkannt werden würde. Die evtl. Auswirkungen - Wegfall des Krankengeldes nach Ablauf der Frist - müssen Sie ja dann auch mit der Krankenkasse diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung