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10,8 Abzug

von Regina22.01.2009 | 08:39
1179 Ansichten
8 Antworten

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Bin 1948 geb., bekomme eine EM-Rente mit 10,8 Abzug, reiche jetzt meine Altersrente ein, habe ich irgend eine Chance diese 10,8 Abzug wieder zu bekommen, oder sind sie für immer weg.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Regina,

die Minderung der Rente wird - wie von -_- bereits dargestellt - auch bei nachfolgenden Renten übernommen. Lediglich für Entgeltpunkte, die bisher noch keiner Rentenberechnung zugrundegelegen haben (z.B. Beitragszeiten nach Beginn der EM-Rente) wird der für die neue Rente maßgebende Abschlagsfaktor angewandt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo ruth,

B'son hat es Ihnen bereits korrekt erklärt.

6 Antworten

-_-am 22.01.2009 | 08:48
Die Minderung wird auch bei der Altersrente und einer eventuellen späteren Hinterbliebenenrente übernommen.
Hinweis!am 22.01.2009 | 09:12
Guten Tag, möchte auf § 77 Abs. 3 Satz 3 SGB VI hinweisen. Wenn Sie die Voraussetzungen für Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt sind, haben Sie bei bestehendem Vertrauensschutz (am 16.11.2000 schwerbehindert, oder BU/EU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht) keinen Rentenabschlag. Gruß
Marthaam 22.01.2009 | 12:59
Viele Frauen auch mit wenig Rente haben diesen Abschlag, auch wenn Sie krank sind. Aber das Menschen auch wenn Sie nicht krank diesen Abschlag hinnehmen konnte ich noch nie verstehen. Den Abschlag für schwer kranke Menschen hätte der Gesetzgeber anders regeln müssen. Für alles gibt es heute Kontrolle, warum nicht bei der Rente.
rutham 22.01.2009 | 16:00
Habe ich hier etwas falsch verstanden? Es hieß, der Abschlag auf die eigene Rente werde auch bei einer späteren Hinterbliebenenrente angewendet. Fall: Ehemann arbeitet bis zur Höchstaltersgrenze und erhält die volle eigene Rente. Ehefrau bezieht kleine Rente mit Abschlägen. Ehemann stirbt und Ehefrau muss dann auf die Hinterbliebenenrente Abschläge hinnehmen? Dann stünde Sie ja ohne irgendeine Rente besser da als mit. Kann das sein?
rutham 22.01.2009 | 16:07
In meinem Beitrag muss es heißen "ohne irgendeine eigene Rente".
B´sonam 22.01.2009 | 16:30
Das haben sie falsch verstanden :-) Die Abschläge hätte die Witwe nur, wenn ihr verstorbener Ehemann in SEINER Rente bereits Abschläge gehabt hätte.
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