Hallo Regina,
die Minderung der Rente wird - wie von -_- bereits dargestellt - auch bei nachfolgenden Renten übernommen. Lediglich für Entgeltpunkte, die bisher noch keiner Rentenberechnung zugrundegelegen haben (z.B. Beitragszeiten nach Beginn der EM-Rente) wird der für die neue Rente maßgebende Abschlagsfaktor angewandt.