Guten Tag, Shijo,
die Befristung einer Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und berücksichtigt nicht eventuell anschließende Renten. Die Altersrente wegen Schwerbehinderung muss von Ihnen ja auch nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.
Warten Sie bitte den Bescheid über die Weiterzahlung ab und stellen dann ca. 2-3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Altersrente den Umwandlungsantrag.
Dies können Sie auch online erledigen:
www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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