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Experten-Antwort

§116 SGB VI / Umwandlung Reha Antrag in einen Rentenantrag

von XXX08.06.2018 | 10:13
619 Ansichten
4 Antworten

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Rentenantrag DRV : 04/2017 Ablehnung aus medizinischen Gründen: 10/2017 Widerspruch eingelegt: 10/2017 Rehaaufforderung durch Krankenkasse eingeschränktes Dispositionsrecht: 12/2017 Rehabilitation in Klinik der DRV Bis Mitte 05/2018 Leistungsbild unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und in meinem Beruf. Nun schreibt mich die Krankenkasse an, dass sie das Widerspruchsverfahren bei der DRV in meinem Sinne gerne beschleunigen und nach §116 SGB VI den Rehanatrag in einen Rentenantrag umwandeln möchten. Hierzu ist ein neues Gutachten über den MDK erforderlich.Obwohl ich die Seite 1a (Leistungsbild komplett mit Arbeitsunfähigkeit)des Entlassungsberichtes bereits an die KK gegeben habe (auch wenn ärztliche Berichte nur an den MDK gehen sollen), möchten sie den kompletten Bericht in der Reha Klinik anfordern. Ist das Procedere normal? Lässt sich das Widerspruchsverfahren so beschleunigen? Wozu ein neues Gutachten, wenn das Reha Gutachten 2 Wochen alt ist? Ich schreibe im Auftrag für den Antragsteller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo xxx,

Fortitude one hat es bereits aufgegriffen, die Fragen resultieren von Ihrer Krankenkasse. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Kasse erläutern was aus Sicht der Krankenversicherung beschleunigt werden soll.

Die Bearbeitung eines Reha- oder eines auch Renten-Antrages wird von der Sachbearbeitung in Abhängigkeit von den Erfordernissen in Ihrem Einzelfall vorgenommen. So sollte ein Reha-Antrag in etwa 2-3 Wochen entschieden sein. Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann man das nicht genau vorhersagen.

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3 Antworten

XXXam 08.06.2018 | 11:12
Auftraggeber ist die Krankenkasse, jedoch unter der Voraussetzung, dass damit die DRV das Widerspruchsverfahren beschleunigt. Meine Frage: Gibt es das überhaupt, dass die DRV über den 116 SGB VI das Verfahren beschleunigt? Ich kann mir das gar nicht vor stellen, zumal der Rentenantrag in 4/2017 gestellt wurde und es somit ja gar keiner Umwandlung Reha in Rente bedarf
Fortitude oneam 08.06.2018 | 11:00
Hallo XXX, wer ist der Auftraggeber (Antragsteller)? Ihre Fragen sind explizit an die KK gerichtet. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Danielaam 09.06.2018 | 17:18
Ich hatte das gleiche Prozedere. Das heißt eigentlich nur, dass du quasi zustimmst, das der Rentenbeginn ( sofern bewilligt wird) am Tag der Rehaantragsstellung liegt. Damit die Krankenkasse ihr Geld zurück bekommt. Da du davon keinen finanziellen Nachteil hast, kannst du das durchaus zustimmen
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