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Experten-Antwort

1/2 EMR beantragen - Ja/Nein?

von Anika3803.08.2016 | 12:53
1247 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung, vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen. Ich bin knapp 40 Jahre alt, seit 13 Monaten Arbeitslos, seit 9 Monaten krankgeschrieben. Eine Reha habe ich beendet und wurde AU entlassen mit in Zukunft voraussichtlichen 3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit. Nun stellt sich mir die Frage: EMR-Rente beantragen, ja oder nein. Im Einzelnen frage ich mich: 1. Welche Nachteile kann eine abgelehnte EMR-Rente für mich haben. 1.1 Gibt es z.B. Sperrfristen für eine erneute beantragung (falls ein Widerspruch auch nichts bringt)? 1.2 ... 2. Welche Nachteile kann eine bewilligte EU-Rente für mich haben? 2.1 Erfährt z.B. ein zukünftiger Arbeitgeber von einer bewilligten EU-Rente? Dies wäre ja bei der Jobsuche sehr hinderlich. 2.1.1 Wenn ja: Schon vor der Einstellung oder erst danach (z.B. durch Bürokratische Vorgänge wie: Die DRV prüft nach ob die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wurde, oder ähnliches)? 3. Ist es möglich, explizit einen Antrag auf eine halbe EU-Rente zu stellen? Oder kann man nur einen Antrag stellen und ob es eine halbe oder volle wird muss man sehen? Hintergrund: Ich möchte ja wieder arbeiten gehen, kann nur eben nicht voll zur Zeit. Ich möchte aber auch nicht, das ich auf einmal eine volle EU-Rente habe, die ich garnicht wollte und dann eben nicht mal mehr halb arbeiten kann (und natürlich auch finanziell ein Problem bekomme). 4. In dem Zusammenhang: Kann es passieren, das eine bewilligte halbe EU-Rente in eine volle umgedeutet wird durch mein ALG1, Stichwort: Arbeitsmarktrente? 4.1 Wenn ja, wie läuft das ab? Die DRV bewilligt ne halbe Rente, die AfA sagt: Ja, aber so haben wir keine Stelle für ihn -> Die DRV macht ne volle Arbeitsmarktrente draus? 5. Gibt es andere Dinge die noch zu beachten sind die euch einfallen? Zusammengefaßt Ich möchte, nachdem ich wieder arbeitsfähig bin, mich auf eine halbe Stelle bewerben. Gleichzeitig möchte ich eine halbe EU-Rente beantragen. Diese halbe EU-Rente möchte ich bekommen neben dann entweder dem Einkommen der halben Stelle, oder des ALG1 solange ich noch keinen Job habe. Beim Versicherungsamt meiner Stadt habe ich angerufen, dort meinte man die Frage sei zu speziell. Einen Termin bei der DRV habe ich schon, das dauert aber noch ne Weile. Bei nem Versichertenältesten will ich auch mal vorstellig werden. Geben diese Daten oder Infos aus dem Gespräch an die DRV weiter? Oder haben diese eine Schweigepflicht? Aber vielleicht könnt ihr mir ja auch schon weiterhelfen, ich danke euch!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anika38,

grundsätzlich hat Nahla Ihre Fragen beantwortet.

Sie sollten auf jeden Fall einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen. Sofern der Termin für Sie zu weit in der Zukunft liegt, können Sie in der Beratungsstelle auch ohne einen festen Termin mit entsprechender Wartezeit vorsprechen.

Beachten Sie bitte auch, dass die sogenannten Versichertenältesten/-berater keine Fachleute sind und Sie daher nicht umfänglich beraten können. Hierbei handelt es sich um Personen, die ehrenamtlich tätig sind und seitens der Rentenversicherung geschult wurden, um Antragsformulare auszufüllen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nahlaam 03.08.2016 | 14:08
Also zuerst einmal kann man nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und dann wird von der DRV geprüft, ob man eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente erhält oder eben eine Ablehnung. Nach einer Ablehnung kann man in Widerspruch gehen und sollte dieser auch abgelehnt werden, kann man eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen (kostenfrei ohne Anwaltszwang). Eine Ablehnung hat in der Regel keine Nachteile, man erhält halt keine Leistung. Allerdings nimmt die AfA solch eine Ablehnung gern zum Anlass, die Einsatzfähigkeit der Arbeitslosengeldbezieher zu überprüfen und fordert dann zu entsprechenden Bemühungen auf (Stichwort: Eingliederungsvereinbarung, Bewerbungstraining, Bewerbungen etc.). Man kann aber auch nach einigen Monaten einen erneuten Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, es gibt keine Sperrfrist für einen erneuten Antrag. Allerdings wird man ohne neue Unterlagen (Befunde, Therapien etc.) es nach einer Ablehnung schwer haben, eine Bewilligung zu erreichen (die beim ersten Mal eingereichten Unterlagen waren für eine Bewilligung dann nicht ausreichend - eine erneute Beantragung mit den gleichen Unterlagen wird dann wahrscheinlich auch nicht erfolgreich sein). Erhält man eine teilweise EM-Rente und ist arbeitslos, wird geprüft, ob diese als volle Rente aus Arbeitsmarktgründen gezahlt wird, wenn es keine leidensgerechten Teilzeitarbeitsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt gibt. Ein zukünftiger Arbeitgeber erfährt in der Regel vom Arbeitssuchenden selbst von einer bewilligten Teilerwerbsminderungsrente. Diese zu verschweigen, wird bei der Arbeitssuche nicht hilfreich sein, spätestens im Bewerbungsgespräch sollte man diese erwähnen. Es ist ja wichtig für den potentiellen Arbeitgeber, was der Bewerber leisten kann und ob er die gestellten Anforderungen überhaupt erfüllen kann. Die DRV wird von der Jobsuche selbst und möglichen Arbeitgeber im Vorfeld nichts erfahren, es sei denn, Sie selbst teilen der DRV mit, wo und auf welche Stellen Sie sich bewerben wollen. Selbst bei der Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ist das Arbeiten nicht ausgeschlossen. Man kann im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen arbeiten, dann wird die bewilligte Rente evtl. gekürzt ausgezahlt oder man arbeitet in einem Minijob auf 450 €-Basis. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, sich einen Teilzeitjob suchen und dann erst eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, werden Sie diese möglicherweise nicht erhalten, entweder sind Sie erwerbsgemindert oder voll arbeitsfähig. Beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten und warten Sie die Entscheidung der DRV ab. Möglicherweise kommt auch eine berufliche Reha in Frage, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern/erhalten?!?
Anika38am 16.08.2016 | 18:40
Hallo Nahla und Experte, ich danke ihnen beiden für die sehr ausführlichen und mir weiterhelfenden Antworten. Entschuldigung, das ich so lange gebraucht habe um selbst zu antworten. Eine Rückfrage hätte ich noch und zwar zur Zeile "Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, sich einen Teilzeitjob suchen und dann erst eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, werden Sie diese möglicherweise nicht erhalten, entweder sind Sie erwerbsgemindert oder voll arbeitsfähig." Dies verstehe ich nicht so ganz. Sie meinen also, ich hätte schlechtere Chancen eine teilweise EMR zu bekommen, wenn ich schon in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis, von sagen wir 20 Stunden / Woche, bin und dann die EMR beantrage, als wenn ich die EMR zuerst beantrage und dann sagen wir, nach erteilter teilweiser EMR mir einen 20-Stunden Job suche? Das Ergebnis wäre ja das selbe. Und ich halte mich ja auch für teilweise EMR, sprich teileweise erwerbsfähig und würde auch gerne teilweise arbeiten gehen. Und sie meinen trotzdem, der Antrag hätte dann schlechtere Karten? Das Ding ist auch, ich habe keine Ahnung wie lange solch ein Antrag zur Bearbeitung braucht. Wenn dies ein Jahr dauert, wäre das eine wirklich lange Zeit um darauf zu warten...
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