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Experten-Antwort

12 Monatsfrist und Übergangsgeld

von Onlinefrager20.05.2023 | 04:07
383 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um den erneuten Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine anstehende medizinische Reha. Es bestand eine AU (selbe Krankheit) von März 2022 bis März 2023 mit 6 Wochen Lohnfortzahlung und anschließendem Krankengeld. Ab April 2023 Beendigung AU und ab Juni 2023 Beginn Reha. Nun ist die Frage ob für die Reha erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder Übergangsgeld beantragt werden muss. Die Reha ist aufgrund der selben Erkrankung ( März 2022 ). Allerdings ist seit März 2023 die Zwölmonatsfrist beendet. Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2023 | 08:16

Hallo Onlinefrager,

ob ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, betrifft nicht das Recht der Rentenversicherung. Bitte klären Sie diese Frage mit Ihrer Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fliederam 20.05.2023 | 11:03
Diese Frage können Ihnen leider nur Ihr Arbeitgeber/Ihre Krankenkasse beantworten. Die DRV prüft, ob Sie Übergangsgeldanspruch haben, aber nicht ob Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld haben. Das richtet sich nach der vorhergehenden Entscheidung bzgl. Anspruch auf Lohnfortzahlung. Haben Sie diesen Anspruch, gibt es Lohnfortzahlung, haben Sie diesen Anspruch nicht, gibt es Übergangsgeld.
Abschlägeam 21.05.2023 | 13:52
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht in diesem Fall (gleiche Krankheit) vermutlich nicht https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-… Verbindlich ist es mit der zuständigen Krankenkasse zu klären, die den 'Überblick' über bereits genommene oder neu entstandene Krankengeldansprüche hat, und bei der auch der Arbeitgeber erfährt, ob die 12 Monate 'tatsächlich' schon rum sind.
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