Wie bereits erwähnt, ist der Vordruck R130 bei der Umstellung ausreichend.
Die Änderung der Rentenhöhe durch den Wechsel von Teil- zu Vollrente führt zu einer Anpassung des steuerfreien Teils der Rente in dem Verhältnis der alten Rente zur
neuen Rente.
Dabei wird der steuerfreie Teil der Rente in dem Verhältnis angepasst, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt.
Beispielsweise ist bei einem Wechsel von einer vollen zu einer halben Rente auch der
steuerfreie Teil der Rente auf die Hälfte herabzusetzen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt.
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