Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

12537,00 Euro an die DRV überweisen

von Micha16.02.2007 | 21:23
1883 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bekannter ist 35 Jahre jung und chronisch krank. Er ist derzeit als ungelernter Arbeiter beschäftigt (vollzeit) Verdienst: ca. 30 000,00 Euro Brutto / jährlich Er ist derzeit nicht krank geschrieben. Aufgrund gesundheitlicher Probleme spielt er jedoch mit dem Gedanken demnächst bei seinem RV-Träger Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wegen der Vorerkrankung ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich. Laut Auskunft der DRV würde seine Rente wegen voller Erwerbsminderung ca. 700,00 Euro netto betragen. Bei teilweiser Erwerbsminderung ca. 350,00 Euro netto. Fragen: 1) Würde es sich für ihn lohnen freiwillige Beiträge in Höhe von insgesamt 12537,00 Euro für seine Schulzeit zwischen 16 und 17 an die DRV zu überweisen oder würden sie eher davon abraten? 2) Um wieviel Euro würde sich durch diese Zahlung seine Erwerbsminderungsrente e t w a erhöhen? 3)Was sollte man noch alles in diesem Zusammenhang beachten? Für Ihre Tipps / Hilfe möchte ich mich im voraus bedanken MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherte können freiwillige Beiträge für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, nachzahlen , sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind (§ 207 Abs. 1 SGB VI).

Bezüglich der Auswirkungen der freiwilligen Beiträge auf die Rentenhöhe usw. ist jedoch eine individuelle Beratung erforderlich. Ihr Bekannter sollte sich bei dem für ihn zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Schiko.am 16.02.2007 | 23:57
Nicht so ohne weiteres können sie als rentenversicherungs – pflichtiger freiwillige beiträge leisten. Für die auffüllung für nicht mehr anrechnungsberechtigte schulzeiten, auch für abschläge wegen vorzeitigen renten- bezug ist dies möglich. Eine fachauskunft bei der deutschen rentenversicherung er- scheint hier zweckmäßig. Weis nicht warum sie gerade als nachzahlungsbetrag 12.537 euro nennen, will aber eine antwort geben. Bei derzeit 29.488 vorläufig angenommenen durchschnitts- verdienst errechnet sich bei 19,90% geltenden gesamtbeitrag ein beitragsaufwand von 5.868 €.und 26,13 rentenzuwachs fürs jahr. Demnach für 12.537 beitragsaufwand 55,83 rentenzuwachs, trotz fasching ist dies eine ernstgemeinte ausrechnung. Alles andere müssen sie selbst entscheiden. Meine natürlich nicht sie, sondern den betroffenen. Mit freundlichen Grüßen.
bekissam 17.02.2007 | 14:51
Besonders zu Pos. 3 ist zu beachten, dass man nicht zu vorschnell stirbt! ;-)) Eine solche Zahlung lohnt sich nämlich nur bei zeitnahem und langjährigem Rentenbezug, wie die Rechnung von "Schiko" schon nahelegt. Die 55,83 EUR Rentenzuwachs von "Schiko" zugrunde gelegt, müsste die Bezugsdauer bei sofortigem Rentenbeginn fast 19 Jahre dauern, bis ein Gewinn aus diesen Beiträgen entsteht. Natürlich könnte die Rente steigen, momentan würde ich darauf aber nicht wetten. Da sehe ich doch deutliche Vorteile bei anderen Anlageformen, bei denen man die Zinsen verwenden oder wieder anlegen kann und wenigstens die lachenden Erben sich im Ernstfall noch freuen (oder streiten) können.
Michael1971am 19.02.2007 | 09:44
So einfach, wie Schiko und bekiss darstellen, ist es leider nicht. Da die Nachzahlung für die Zeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr erfolgt, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die sog. Gesamtleistungsbewertung. Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente mit Beginn im Alter von 35 Jahren wird überwiegend durch die Bewertung der Zurechnungszeit bestimmt. Werden also Beiträge gezahlt, die den Gesamtleistungswert drücken ist dies sogar ein Verlustgeschäft. Werden allerdings Beiträge gezahlt, die den Gesamtleistungswert erhöhen, ergibt sich eine weit höhere Rentensteigerung als allein die Beiträge wert sind. Hier ist eine Probeberechnung vor Ort mit und ohne freiwillige Beiträge unumgänglich. Anzumerken ist noch, dass freiwillige Beiträge, die nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt werden (egal ob der zu belegende Zeitraum vor der EM liegt) bei der Berechnung dieser Rente nicht mitzählen (§ 75 SGB VI).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026