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1/3 Teilrente + Zuverdienst

von Victor06.11.2009 | 11:04
2288 Ansichten
2 Antworten
1) Die Hinzuverdienstgrenze bei Teilrente wir dem Rentner mitgeteilt. Ist dieser Betrag BRUTTO oder NETTO zu sehen? 2) Von der Teilrente muss ja KV/PV etc gezahlt werden. Vom Hinzuverdienst auch. Der Hinzuverdienst ist z.B. aber an der Beitragsbemessungsgrenze. (Ja sowas gibts). Wird dann "aufgeteilt" 1/3 Beitrag zu 2/3 Beitrag? Oder? Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.11.2009 | 15:05

Hallo Victor,

die Hinzuverdienstgrenzen für die jeweiligen Renten sind immer Bruttobeträge. Ich gehe davon aus, dass der Hinzuverdienst auch der Beitragspflicht der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Aber das wäre mit der Krankenkasse zu klären.

Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten errechnen sich für Rentenbeginn ab dem 01.01.2008 nach folgender Formel :

1/3 Teilrente = 0,25 x Entgeltpunkte für Hinzuverdienst (sh. Rentenbescheid) x monatliche Bezugsgröße ( § 18 Abs. 1 SGB IV )

1/2 Teilrente = 0,19 x Entgeltpunkte für Hinzuverdienst (sh. Rentenbescheid) x monatliche Bezugsgröße ( § 18 Abs. 1 SGB IV )

2/3 Teilrente = 0,13 x Entgeltpunkte für Hinzuverdienst (sh. Rentenbescheid) x monatliche Bezugsgröße ( § 18 Abs. 1 SGB IV )

1 Antworten

KVam 07.11.2009 | 15:49
Sie zahlen sowohl von der Rente den normalen Beitragsanteil als auch vom Hinzuverdienst.1/3 oder 2/3 gibt es nicht. Sobald KV Pflicht eintritt,zahlt man auch den vollen Beitrag zur Hälfte,die andere Hälfte übernimmt RV Träger bzw.Arbeitgeber.
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