Hallo Victor,
die Hinzuverdienstgrenzen für die jeweiligen Renten sind immer Bruttobeträge. Ich gehe davon aus, dass der Hinzuverdienst auch der Beitragspflicht der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Aber das wäre mit der Krankenkasse zu klären.
Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten errechnen sich für Rentenbeginn ab dem 01.01.2008 nach folgender Formel :
1/3 Teilrente = 0,25 x Entgeltpunkte für Hinzuverdienst (sh. Rentenbescheid) x monatliche Bezugsgröße ( § 18 Abs. 1 SGB IV )
1/2 Teilrente = 0,19 x Entgeltpunkte für Hinzuverdienst (sh. Rentenbescheid) x monatliche Bezugsgröße ( § 18 Abs. 1 SGB IV )
2/3 Teilrente = 0,13 x Entgeltpunkte für Hinzuverdienst (sh. Rentenbescheid) x monatliche Bezugsgröße ( § 18 Abs. 1 SGB IV )
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