Bezüglich des Rentenanspruches Ihres Ehemannes schließe ich mich der Meinung der Forumsteilnehmer an, dass vermutlich nur eine Regelaltersrente in Frage kommt. Weil die dafür notwendige Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt ist, empfiehlt sich eine freiwillige Beitragszahlung nicht.
Sicherheitshalber empfehle ich Ihnen aber, die Rentenauskunft genau durchzulesen, die Ihr Mann in den letzten Jahren erhalten haben müsste. Darin finden Sie die einzelnen Altersrenten aufgeführt und es steht auch immer dabei, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Im Zweifel bitte konkret nachfragen. Schriftlich oder in der Beratungsstelle.
Falls Ihr Mann 65-jährig Altersrente bezieht, besteht nur dann Anspruch auf Grundsicherung, wenn er "bedürftig" ist. Dazu wird alles vorhandene Vermögen und alle Einkünfte (auch Ihre!) berücksichtigt. Ob dann Anspruch besteht und in welcher Höhe, entscheidet das Sozialamt.