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14,5 Jahre gezahlt

von eva.beier31.03.2008 | 13:08
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8 Antworten

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Ich hätte gerne gewußt ob man für ein halbes Jahr Beiträge selbst einzahlen kann um die 15 Jahre zu erreichen. Mein Mann würde gerne mit 63 J in die Rente gehen. Er war bis jetzt selbständig und ist jetzt 62 J alt. Das Geschäft ist abgemeldet.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bezüglich des Rentenanspruches Ihres Ehemannes schließe ich mich der Meinung der Forumsteilnehmer an, dass vermutlich nur eine Regelaltersrente in Frage kommt. Weil die dafür notwendige Wartezeit von 5 Jahren bereits erfüllt ist, empfiehlt sich eine freiwillige Beitragszahlung nicht.

Sicherheitshalber empfehle ich Ihnen aber, die Rentenauskunft genau durchzulesen, die Ihr Mann in den letzten Jahren erhalten haben müsste. Darin finden Sie die einzelnen Altersrenten aufgeführt und es steht auch immer dabei, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Im Zweifel bitte konkret nachfragen. Schriftlich oder in der Beratungsstelle.

Falls Ihr Mann 65-jährig Altersrente bezieht, besteht nur dann Anspruch auf Grundsicherung, wenn er "bedürftig" ist. Dazu wird alles vorhandene Vermögen und alle Einkünfte (auch Ihre!) berücksichtigt. Ob dann Anspruch besteht und in welcher Höhe, entscheidet das Sozialamt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

So hart es auch klingen mag: Ihr Mann soll bis 65 warten und dann die Regelaltersrente (mit 65) beantragen. Freiwillige Beiträge oder arbeitssuchend bei der AfA melden bringt an der Rente nichts.

6 Antworten

Rosannaam 31.03.2008 | 13:22
Für eine vorzeitige Altersrente (für schwerbehinderte Menschen bei 50 % Schwerbehinderung oder für langjährig Versicherte) reichen 15 Jahre nicht aus! Die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren muß hierfür erfüllt sein. Da Ihr Mann (vermutlich) Jahrgang 1946 ist, besteht frühestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze mit 65 ein Anspruch auf die Regelaltersrente. MfG Rosanna
Schadeam 31.03.2008 | 13:21
einzahlen können Sie, aber auch wenn die 15 Jahre voll sind wird Ihr Mann wegen der langen Selbständigkeit erst mit 65 in Rente gehen können. Für die Rente mit 63 bräuchte man 35 Versicherungsjahre, die AR nach Arbeitslosigkeit scheidet wahrscheinlich auch aus, weil in den letzten 10 Jahren keine 8 Jahre Pflichtversicherung vorlagen.
eva.beieram 31.03.2008 | 13:34
Da ich noch 6 Jahre arbeíten muss und auch nicht so viel verdiene, frage ich mich ob meine Mann eine Grundsicherung bekommen kann und wenn ja an welcher Grenze das festgemacht ist. Vielen Dank für die promte Antwort
Schadeam 31.03.2008 | 13:39
da hängt von der individuellen Einkommessituation ab. Zudem gibt es 2 "Grundsicherungen" - die Grundsicherung für Arbeitslose (=Hartz4) und die für 65 jährige und voll erwerbsgeminderte. Erkundigen Sie sich bei Landratsamt, ARGE, bzw. bei den in Ihrem Landkreis dafür zuständigen Stellen.
Schiko.am 31.03.2008 | 16:59
Vermute sie haben die altersrente für frauen gemeint, da reichen für bestimmte jahrgänge 15 jahre beiträge, und es müssen nach dem vierzigsten lebensjahr 121 monate bis zur rentengewährung sein. Vermute ja stark, sie meinen die am 1.1.2003 eingeführte grundsicherung für über 65 jährige, aber auch für erwerbs- geminderte kinder ab 18 jahre. Gerade weil in den letzen monaten durch presse und fern- sehanstalten -besonders im hinblick auf anrechnung rie- sterrente- sehr viel unwahres berichtet wurde, erlaube ich mir auch hier ein beispiel zu bringen: 622 Regelsatz für Ehepaar 400 Miete 80 Heizkosten -------- 1102 Bedarfssumme, angenommen 300 Nettorente und 850 Netto Arbeitslohn der Frau. -------- 48 Überschuss, keine grundsicherung. Die miete und heizungspauschale wird von den sozialbehörden der einzelnen städte unterschiedlich festgelegt. Soweit vorhanden, dient hier meist der mietspiegel als grund- lage. Das vorhandene vermögen darf nicht höher als 2600/3214 led./vh. sein, auch ein auto kann dazu gehören. Großzügig geregelt ist die finanzielle beteiligung der kinder. Erst wenn das jahreseinkommen euro 100000 übersteigt wird ein teil- b etrag als einkommen dazugerechnet, der rahmen wird dann noch enger. Übersteigt vorhandenes Vermögen 2600 / 3214 led./vh. ist dies schon ein grund zur ablehnung des antrages. Mit freundlichen Grüßen.
eva.beieram 03.04.2008 | 13:25
Vielen Dank für das Beispiel. Es geht aber um meinen Mann . Er war lange mit einem Einzelhandelsgeschäft selbständig. Jetzt ist er 62j. Sollte er sich noch arbeitssuchend melden. Bringt es etwas für die Rente? Was kann er noch tun? Er wird aufgrund seines Alters bei den Firmen nicht eingestellt. Auch nicht als Aushilfe.
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