Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

15 Stunden in sechs Tage Woche trotz EMR

von 15stundentrotzemr10.01.2011 | 21:55
2364 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht und einen 15 Stunden/pro Woche Job in Heimarbeit angeboten bekommt - hat dies schädlich Auswirkungen auf den Bezug der vollen EMR? Die Tätigkeit kann bei freier Zeiteinteilung an sechs Tagen (prinzipiell auch sieben) erledigt werden - das sind ja jeden Tag weniger als 3 Stunden. Danke für eine Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "-_-".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-_-am 10.01.2011 | 23:01
Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und einen 15 Stunden-Job (pro Woche) ausüben, hat das kein schädlichen Auswirkungen auf den Bezug der vollen EM-Rente. Sie müssen nur den Betrag von maximal 400 EUR Brutto monatlich einhalten. Das zweimalige unschädliche Überschreiten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze ist pro Kalenderjahr unabhängig von der Ursache des Mehrverdienstes zulässig. Nimmt der Rentenbezieher eine Beschäftigung auf, erhält der Rentenversicherungsträger regelmäßig eine maschinelle Meldung nach der DEÜV. Hat der Versicherte im Rentenantrag erklärt, künftig eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit im Rahmen des § 96a Abs. 2 Nr. 2 oder 3 SGB 6 auszuüben, ist eine regelmäßige Prüfung bezüglich der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze angezeigt. Eine abhängige Beschäftigung, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist somit für den Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 400 Euro (bis 31.12.2007: ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; darüber hinaus ist nur im besonderen Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird. Ob die von dem Versicherten ausgeübte Beschäftigung das Kriterium der Geringfügigkeit nach § 8 SGB 4 erfüllt, ist in diesem Kontext unerheblich. Bei einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze gemäß § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB 6 von 400 Euro (bis 31.12.2007: ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße) steht allenfalls noch eine Teilrente anstelle der Vollrente zu.
15stundentrotzemram 11.01.2011 | 12:50
Vielen Danke für die Antworten! Ich habe noch eine ergänzende Frage. Der Verdienst bei der Tätigkeit läge deutlich über der Hinzuverdienstgrenze (es würden 1.200,- € brutto gezahlt). Dies würde dann zu einer Einstellung der EMR Zahlung führen denke ich? Wie wäre der Ablauf, wenn die Tätigkeit irgendwann wieder beendet werden würde und das selbst erzielte Gehalt dann wegfällt? Wird dann die ehemals unterbrochene EMR Zahlung wieder aufgenommen? Muss eine neue EMR beantragt werden? Wird sich die Höhe der EMR Zahlung dann verändern? Danke.
-_-am 11.01.2011 | 14:52
Zitat von 15stundentrotzemr anzeigenausblenden
Die Prüfung, ob die medizinischen Voraussetzungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung tatsächlich noch vorliegen, ist dann vermutlich zu erwarten. Auf die individuellen Berechnungsgrundlagen der Teilrente wird verwiesen. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich aus dem Rentenbescheid und können in den Folgejahren jederweils aktuell vom Leistungsträger Ihrer EM-Rente schriftlich erbeten werden. Wird die Rente jedoch aus medizinischen Gründen entzogen oder in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geändert, entfällt oder ändert sich der Anspruch auch dem Grunde nach. Wenn durch den Nachweis des geringeren oder weggefallenen Einkommens wieder ein zahlbarer Rentenanspruch entsteht, wird die Zahlung wieder geleistet. Ist der Anspruch jedoch dem Grunde nach ganz entfallen (Entziehung) oder geändert worden (teilweise EM), ist ein neuer Antrag erforderlich. Nein, wenn der bisherige Leistungsfall bestehen bleibt (nur Einkommensanrechnung). Ja, wenn der Anspruch dem Grunde nach weggefallen oder geändert worden ist. Nein, wenn der bisherige Leistungsfall bestehen bleibt (nur Einkommensanrechnung). Ja, wenn der Anspruch dem Grunde nach weggefallen oder geändert worden ist. Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2008: West: Hinzuverdienstfaktor x jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Hinzuverdienstfaktoren ab 01.01.2008: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Änderungen in der Rentenhöhe nach Rentenbeginn http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Kann die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge eines unzulässigen Überschreitens nicht mehr in der bisherigen Höhe geleistet werden und kommt es dadurch zur Minderung bzw. Nichtleistung der bisherigen Rente oder wird die bisherige Beschäftigung/selbstständige Tätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt und wird dadurch (wieder) eine der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eingehalten, ist die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in geänderter Höhe von dem Kalendermonat an zu leisten, zu dessen Beginn die Änderung wirksam wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026