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Zur Experten-Antwort springenHallo Joe Lischka,
was den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente angeht, sehe ich hier grundsätzlich keine Probleme. Zur Frage der steuerrechtlichen Bewertung der Tätigkeit muss ich Sie jedoch an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein verweisen. Hierzu kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider keine Aussagen treffen.
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