hmmm.... demnach haben Sie eigentlich keine Chance, aufgrund eines 'Beratungsfehlers' die Beiträge zurück zu fordern.
Und für eine Probeberechnung ist es eigentlich auch noch zu früh, denn selbst mit einem GdB>=50 (GdB muss zu Rentenbeginn vorliegen, außerdem 35 Beitragsjahre - die EM-Rentenjahre zählen dabei mit - und das entsprechende Alter) und mit Abschlägen wäre diese Rente frühestens im Jahr 2030 für Sie möglich.
Und es bleibt im Moment ja auch noch abzuwarten, ob die EM-Rente weiter bewilligt wird, ggfs. bis zur Regealtersrente unbefristet bzw. nach mehrfacher Verlängerung.
Wie Sie richtigerweise selbst feststellen ist die volle EM-Rente aktuell nun schon mal beruhigend. Wer weiß, ob Sie diese Rentenhöhe auch erreicht hätten mit normaler Arbeit und aber bereits krank. Und zwar schon so krank, dass der Rehaantrag dann in einen Rentenantrag umgedeutet wurde.
So hätten/haben Sie aber im Moment auch die Zeit, selbst einfach mal ein bisschen nachzurechnen (Sie selbst kennen ja die für Sie maßgeblichen EP und genauen Daten).
Hierzu noch folgende Hinweise:
Für die Berechnung der EM-Rente werden die aus Ihren Beitragszeiten erreichten EP bis zum Tag vor dem Leistungsfall = Eintritt der Erwerbsminderung, berücksichtigt. In Ihrem Fall war dies der erste Tag der AU.
Die Zurechnungszeit (erscheint unter 'beitragsfreie Zeiten' in den Anlagen zum Rentenbescheid) ergibt sich aus dem Jahr des Rentenbeginns. In Ihrem Fall 2020 = 65 Jahre plus 9 Monate.
Hier finden Sie einen Rentenbeginnrechner, der auch Ihren GdB berücksichtigt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Es gibt dort auch einen Rentenhöhenberechner, der aber in Ihrem Fall nicht sehr viel weiter hilft, weil Sie bereits EM-Rente beziehen.
Also hilft Ihnen dann z.B. eine Excel-Tabelle (oder Sie haben ein Rentenberechnungsprogramm...??...)
und dazu die verschiedenen Formeln, die Sie (mit erklärenden Erläuterungen und Hinweisen auf die Paragraphen) hier finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Hiervon sollten Sie sich vorrangig die Texte durchlesen zu
'Rente wegen Alters', 'Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit',
'Rentenrechtliche Zeiten' und 'Rentenberechnung'.
Da Sie ja seinerzeit Ihre Steuervorteile wohl schon selbst ausgerechnet hatten, gehe ich davon aus, dass Sie mit diesen Studientexten ebenfalls zurecht kommen. Und da Sie Ihre Zahlen kennen, setzen Sie die dann entsprechend ein.
So haben Sie dann auch die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie den 'Joker' GdB einsetzen wollen und doch vorzeitig in eine SB-Rente wechseln (was interessant werden könnte, wenn bei einem Verlängerungsantrag daran gezweifelt wird, ob die EM-Rente weiterbewilligt wird) oder ob Sie doch bis zur Regelaltersrente 'ausharren' und die geleisteten Zahlungen unter den gegebenen Umständen dann doch als 'ist halt so gelaufen, aber nicht alles nur nachteilig' abhaken. Denn alleine schon die Aufforderung der Krankenkasse hatte Sie ja in Ihren eigenen Entscheidungen eingeschränkt und wurde letztendlich dadurch bestätigt, dass der Reha-Antrag dann umgedeutet wurde.
Und somit 'profitieren' Sie ja auch noch durch den steuerfreien Anteil des Jahres 2020 (=20%), der dann auch weiterhin gelten würde (außer, die EM-Rente wird nicht weiter bewilligt und es liegen 24 Monate bis zu einer Altersrente dazwischen).
Dies aber steht auch alles (und noch viel ausführlicher als hier im Forum möglich) in den verlinkten Texten.
Also viel Spaß bei der Lektüre (die Ihnen auf jeden Fall mehr Einblick in 'wie wird das berechnet' bringen wird) und alles Gute!