Hallo Frank Michael,
im Rahmen der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente wird das laufende Einkommen sowie das Vorjahreseinkommen ermittelt. Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu 1/12 zum laufenden Einkommen gezählt. Hier stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber diese Sonderzahlung bei der letzten Abfrage zur Höhe des Einkommens auch angegeben hat. Denn in dem Fall wäre diese Sonderzahlung bereits in der Höhe des laufenden Einkommens enthalten.
Das günstigere Einkommen (Vorjahres- oder laufendes Einkommen) wird für die Berechnung zugrunde gelegt.
Im Falle einer Einkommensminderung, wie z.B. hier durch Altersteilzeit, wird eine neue Einkommensanrechnung erstellt. Dies kann aber nur dann erfolgen, wenn die Einkommensminderung mehr als 10% beträgt und in mindestens 3 aufeinander folgenden Kalendermonaten eingetreten ist.