Für Ihren Mann wären evtl. auch durch den Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Anpassungsmaßnahme und Integrationsmaßnahme) zu prüfen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Das Weitere wäre dann in einem Beratungsgespräch mit unserem Reha-Berater zu klären.