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1952 geboren Berufsunfähigkeit seit Okt. 07

von Marlis25.01.2008 | 12:42
1913 Ansichten
2 Antworten
Mein Mann hatte im August 06 eine Lungenembolie, wurde nach 6 Monaten Krankheit in seinem Beruf Maurer gesund geschrieben und in seinem Beruf voll berufsfähig. Lt. Reha-Befund sollte er nur noch mittelschwere Arbeit ausführen. Lt. Arbeitsbeschreibung Maurer vom Arbeitsamt ist der Maurer ein mittelschwerer Beruf! Uns wurde oft die Frage gestellt,was ist denn ein schwerer Beruf? Im Mai 07 nahm er die Tätigkeit Maurer wieder auf und 1 1/2 Monate später kam er mit einer 2. Lungenembolie und Beinvenenthrombose ins Krankenhaus - ist immer noch krankgeschrieben. Mein Mann hat mit 14 Jahren auf dem Bau als Helfterlehrling beginnen, in der Abendschule seinen Maurerabschluss gemacht und war seitdem, also 40 Jahre auf dem Bau als Maurer tätig. Meine Frage: Wer ist für ihn zuständig, wenn er aus ärztlicher Sicht wieder "gesundgeschrieben" wird? Ihm wurde eine 100% Berufsunfähigkeit mit 0% wieder Herstellung bescheinigt! und hat das Geburtsjahr 1952? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.01.2008 | 14:12

Für Ihren Mann wären evtl. auch durch den Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Anpassungsmaßnahme und Integrationsmaßnahme) zu prüfen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Das Weitere wäre dann in einem Beratungsgespräch mit unserem Reha-Berater zu klären.

1 Antworten

KSCam 25.01.2008 | 13:04
"Wer ist für ihn zuständig, wenn er aus ärztlicher Sicht wieder "gesundgeschrieben" wird?" Meinen Sie das wirklich so oder liegt ein Schreibfehler vor - denn wenn er wieder gesund ist, dann ist doch alles klar, man geht wieder arbeiten? Ist doch logisch! Sie meinen wahrscheinlich "krankgeschrieben" - dann erhält der Mann zunächst Krankengeld von der Krankenkasse und man muss schauen, ob es noch andere, leichtere Arbeit gibt. Das ist entweder im Betrieb oder woanders denkbar, ist natürlich bei einem 55 jährigen nicht einfach. Grundsätzlich ist zu fragen, was die Ärzte meinen und es ist sicher auch nützlich die Situation in einem Beratungsgespräch bei der RV zu klären. Vielleicht geht es auch um eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente, es kann aber auch auf Arbeitslosengeld herauslaufen. Das kann im Onlineforum nicht geklärt werden.
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