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Experten-Antwort

2. Antrag auf EM-Rente

von Elli24.07.2024 | 05:40
577 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ist es möglich nach Ablehnung erneut einen Antrag auf EM - Rente zu stellen? Falls ja, welche Fristen gelten und wie stehen die Chancen? Der erste Antrag wurde trotz Widerspruch abgelehnt. Die Voraussetzungen zum Antrag habe ich damals erfüllt. Ich habe mindestens fünf Jahre eingezahlt. Gearbeitet habe ich jedoch zuletzt bis Ende Juni 2021. Bis Ende Dezember 2023 bekam ich Arbeitslosengeld 1. Gearbeitet habe ich seitdem nicht nehr. Ist es noch möglich einen Antrag zu stellen und bis wann muss das geschehen? Wie hoch sind diesesmal die Chancen? Ich habe eine schwere Depression sowie eine Agrophobie. Am Freitag bekam ich zudem die Schock Nachricht, dass eine meiner Nieren entfernt werden muss. Das zieht mich gerade total runter. Ich weiß nicht, wie ich das alles bewältigen kann. Macht es Sinn einen Antrag auf Feststellung der GdB zu stellen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2024 | 10:43

Hallo Elli,

 

es ist grundsätzlich möglich, dass Sie auch nach Ablehnung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente erneut einen Antrag stellen.

Sinnvoll ist dies immer dann, wenn sich seit der 1. Ablehnung Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat. Es ist daher empfehlenswert, dem erneuten Rentenantrag aktuelle, aussagekräftige medizinische Atteste Ihrer behandelnden Ärzte beizufügen.

 

Aufgrund der von Ihnen hier geschilderten Leiden ist es sicherlich auch sinnvoll, wenn Sie zusätzlich bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen, wobei der Schwerbehindertenausweis nicht anspruchsbegründend für eine Erwerbsminderungsrente ist, wohl aber für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und sich auch steuerlich günstig auswirken kann.

 

Letztlich ist von hier aus nicht zu beurteilen, ob und in wie weit ein aktueller Antrag auf Erwerbsminderungsrente Ihrerseits jetzt Erfolg haben könnte.

 

Es wäre daher ratsam, hierzu einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

 

 

6 Antworten

Renteam 24.07.2024 | 05:47
Ja das ist möglich, aber warten Sie 6 Monate nach Bescheid, sonst kann die Verwaltung den Antrag ohne erneute Prüfung wieder ablehnen.
Schadeam 24.07.2024 | 06:32
Der GdB hat mit Rente wenig bis nichts zu tun. Wenn neue Aspekte auftauchen, kann mit der neuen Argumentation natürlich wieder ein Antrag gestellt werden. Über die Chancen kann und wird hier niemand etwas schreiben. Und zur Frist: stellen Sie den Antrag wenn Sie glauben jetzt erwerbsgemindert zu sein - warum dann warten?
Königam 24.07.2024 | 06:43
Sprechen Sie bezüglich der Antragstellung auf eine Anerkennung der Schwerbehinderung und einer eventuellen Chance auf eine Erwerbsminderungsrente mit Ihren behandelnden Ärzten. Hier im Forum sind im Regelfall keine Mediziner unterwegs und daher kann hier auch niemand Ihre Chancen seriös bewerten. Stellen Sie dann mit Unterstützung Ihrer Ärzte die Anträge und warten Sie die Entscheidungen ab, statt Ihre Zeit in einem anonymen Forum zu vertrödeln.
Max Mustermann 2am 24.07.2024 | 07:15
Lt. Rehabericht war ich voll arbeitsfähig. Mein EM-Antrag (aufgrund dessen ich zur Reha musste) wurde dann auch abgelehnt. Ich hatte dann direkt einen Widerspruch eingereicht mit Berichten meiner behandelnden Ärzte und auch eine sehr ausführliche eigene Stellungsnahme dazu. Nach einigen Wochen erhielt ich dann den Bescheid über eine unbefristete volle EMR. Es lohnt sich also auf jeden Fall einen Widerspruch einzureichen.
VAam 24.07.2024 | 08:15
Auch wenn ein GdB nichts mit der EM-Rente im eigentlichen Sinne zu tun hat, ist es bei verschiedenen Dingen nicht verkehrt, als Schwerbehindert zu gelten, wenn einen die Gesundheit im Stich lässt. Sollten Sie auf jeden Fall beim Versorgungsamt beantragen!
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