Hallo Elli,
es ist grundsätzlich möglich, dass Sie auch nach Ablehnung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente erneut einen Antrag stellen.
Sinnvoll ist dies immer dann, wenn sich seit der 1. Ablehnung Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert hat. Es ist daher empfehlenswert, dem erneuten Rentenantrag aktuelle, aussagekräftige medizinische Atteste Ihrer behandelnden Ärzte beizufügen.
Aufgrund der von Ihnen hier geschilderten Leiden ist es sicherlich auch sinnvoll, wenn Sie zusätzlich bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen, wobei der Schwerbehindertenausweis nicht anspruchsbegründend für eine Erwerbsminderungsrente ist, wohl aber für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und sich auch steuerlich günstig auswirken kann.
Letztlich ist von hier aus nicht zu beurteilen, ob und in wie weit ein aktueller Antrag auf Erwerbsminderungsrente Ihrerseits jetzt Erfolg haben könnte.
Es wäre daher ratsam, hierzu einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Lt. Rehabericht war ich voll arbeitsfähig. Mein EM-Antrag (aufgrund dessen ich zur Reha musste) wurde dann auch abgelehnt. Ich hatte dann direkt einen Widerspruch eingereicht mit Berichten meiner behandelnden Ärzte und auch eine sehr ausführliche eigene Stellungsnahme dazu.
Nach einigen Wochen erhielt ich dann den Bescheid über eine unbefristete volle EMR. Es lohnt sich also auf jeden Fall einen Widerspruch einzureichen.
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