Hallo Gast,
Der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente an Schwerbehinderte ist für Jahrgang 1953 das 60. Lebensjahr +7Monate bei 10.8 % Abschlag.
Das mit der Hochrechnung stimmt so wie es Ihnen gesagt wurde. In der jährlichen Renteninformation werden fiktive Lohnsteigerungen unterstellt, die mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht übereinstimmen müssen.