Ein Gutachten zu den gesundheitlichen Einschränkungen in einem bestimmten medizinischen Fachgebiet ist zunächst einmal nur eine von meist mehreren medizinischen Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausberichte etc.), die der Sozialmediziner des RV-Trägers insgesamt in seine Beurteilung einbeziehen wird. Welche konkrete Person das Gutachten erstellt hat (soweit es sich natürlich um einen Arzt handelt), ist dabei eher ohne Bedeutung. Ich gehe davon aus, dass der benannte Gutachter sich dabei durchaus von einem anderen Arzt assistieren lassen darf.
Sofern Sie jedoch der Meinung sind, dass das Gutachten nicht korrekt erstellt wurde, können Sie das Ihrem RV-Träger mitteilen - was Sie mit dem Widerspruch ja letztlich implizit schon getan haben. Wenn nun ein neues Gutachten erstellt wird (vermutlich von einem anderen Arzt?), dann ist das doch in Ihrem Sinne und Sie sollten versuchen, da möglichst unvoreingenommen heranzugehen.