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Experten-Antwort

2 Jahre vor Rentenbeginn Arbeitslos (bei Beginn der Arbeitslosigkeit) aber 45 Beitragsjahre eingezahlt.

von Rolf Nelles06.06.2019 | 14:02
421 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich (62 Jahre) habe jetzt die 45 Beitragsjahre voll in die Rentenkasse eingezahlt(ein Anspruch auf die volle Rente für besonders Langjährige Versicherte besteht heute schon) und kann nach Rentenbescheid mit 64 die volle Rente beziehen. Von 62-64 werde ich Arbeitslos sein. Ich brauche also keine Rentenbeitragszeiten mehr berücksichtigen um ohne Abzüge mit 64 Jahre die Rente zu bekommen. Frage: Werden trotzdem die 80 % Rentenbeiträge gezahlt von der Arbeitslosenversicherung ?(auch wenn die Anrechnungszeit vor Rentenbeginn nicht Relevant sind) Würde ich dadurch für die 2 Jahre Arbeitslosigkeit etwas mehr Rente bekommen. Vielen Dank für eine Antwort vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind für die Beitragsberechnung 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens maßgebend.

Die Beiträge trägt der Leistungsträger in voller Höhe allein. Da Beiträge während der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, liegt eine Beitragszeit vor.

Da bei der Rentenberechnung alle Beitragszeiten vor Rentenbeginn berücksichtigt werden, erhöhen die Beiträge aus dem Arbeitslosengeldbezug Ihre Rente.

Bei der Wartezeit von 45 Jahren zählen diese Beitragszeiten nur mit, wenn die Arbeitslosigkeit infolge vollständiger Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers eingetreten ist. Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren offensichtlich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfüllt haben, muss das bei Ihnen nicht mehr bedacht werden.

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1 Antworten

W°lfgangam 06.06.2019 | 19:09
Hallo Rolf Nelles, kleine Richtigstellung zum *) Sie haben das sicher falsch formuliert, da ein _Anspruch_ auf diese Rente _erst dann_ besteht, wenn alle 3 Voraussetzungen zum Rentenbeginndatum _gemeinsam_ erfüllt: 1. Mindestalter erreicht 2. Mindestversicherungszeit vorhanden 3. Hinzuverdienstgrenze eingehalten Dass die aktuellen Jahrgänge vielfach die 45 Jahre bereits erreicht haben (mit Alter 60/61/62, weil mit 15/16/17 in die Lehre und am Stück beschäftigt), ist normal, normal muss aber auch das jeweilige Mindestalter beachtet werden, um diese Rente überhaupt erhalten zu können. ATZ bei einem großen Arbeitgeber bis zwangsweise nur 63, und die schon vorher erreichten 45 Jahre sind so was von unwichtig ;-) Gruß w.
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