Hallo Mammi,
im vorliegenden Sachverhalt gilt das Kalendermonatsprinzip. Treffen KiBüZ in einem Kalendermonat zusammen (egal ob zeitgleich oder zeitlich aufeinander folgend) ergeben sich zusätzliche Entgeltpunkte nach § 70 Abs. 3a S. 2 Bst. b SGB VI für den entsprechenden Kalendermonat.
Gucken Sie mal unter 'KinderERZIEHUNGszeit' für das zweite Kind.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/DE/Presse/Pressemitteilungen/Rententipps/rententipp_monat_2018_11.html
Ihr Kind hat ja das 10 Jahr vor der Geburt des anderen vollendet. Dies wird taggenau an gerechnet. Also zählt es bis zu dem Zeitpunkt und dann ab der Geburt des neuen wieder neu. Es überschneidet sich ja keine Erziehungszeit. Überschnitten hätte es sich, wenn das andere Kind das 10 Jahr nach der Geburt des 2 Kindes gehabt hätte. Das steht aber auch in der Rentenauskunft drin.
So sieht mein privater Rentenberater das mit dem Nichtüberschneiden eigentlich auch. Die DRV Bund ist da wohl anderer Meinung. Sie hat in meinem Rentenbescheid vom Juni 2022 für den JAN 1994 eine Gutschrift von 0,0278 EP berechnet. Deshalb ist die Rente leider etwas niedriger.
Zwar sind die EP für Beitragszeiten um diese Gutschrift höher. Entsprechend niedriger fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten aus; der Gesamtleistungswert ändert sich nicht. Stattdessen ist der Monat JAN 1994 nicht mehr als beitragsfreier Mutterschutzmonat anzurechnen.
Derselbe Monat ist dann zwar als beitragsgemindert berücksichtigt. Da aber für mehrere Monate an Schwangerschaft bereits ziemlich viele Entgeltpunkte vorhanden sind, bleiben unter dem Strich weiterhin keine zusätzlichen Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten übrig.
Aber wie heißt es so oft: „Der Computer der DRV rechnet schon richtig, wenn die Zeiten vollständig sind“. Glaube es wer will.
Dann bezahlen Sie mal Ihrem „privaten Rentenberater“ für seine Dienste. Fragt sich nur, warum Sie sich noch an dieses Forum wenden, wenn sie schon Geld für Antworten anderer zahlen und obwohl hier niemand direkte Einsicht in Ihre Rentenunterlagen hat? Wenn der Rentenberater anderer Meinung ist, soll er einen von ihm begründeten Widerspruch einlegen und Sie warten die Entscheidung der Rentenversicherung ab. Dann brauchen Sie auch nicht mehr an Ihrem Glauben an diese zu zweifeln. Ein sehr seltsames Verhalten von Ihrer Seite.Ihr Kind hat ja das 10 Jahr vor der Geburt des anderen vollendet. Dies wird taggenau an gerechnet. Also zählt es bis zu dem Zeitpunkt und dann ab der Geburt des neuen wieder neu. Es überschneidet sich ja keine Erziehungszeit. Überschnitten hätte es sich, wenn das andere Kind das 10 Jahr nach der Geburt des 2 Kindes gehabt hätte. Das steht aber auch in der Rentenauskunft drin.So sieht mein privater Rentenberater das mit dem Nichtüberschneiden eigentlich auch. Die DRV Bund ist da wohl anderer Meinung. Sie hat in meinem Rentenbescheid vom Juni 2022 für den JAN 1994 eine Gutschrift von 0,0278 EP berechnet. Deshalb ist die Rente leider etwas niedriger. Zwar sind die EP für Beitragszeiten um diese Gutschrift höher. Entsprechend niedriger fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten aus; der Gesamtleistungswert ändert sich nicht. Stattdessen ist der Monat JAN 1994 nicht mehr als beitragsfreier Mutterschutzmonat anzurechnen. Derselbe Monat ist dann zwar als beitragsgemindert berücksichtigt. Da aber für mehrere Monate an Schwangerschaft bereits ziemlich viele Entgeltpunkte vorhanden sind, bleiben unter dem Strich weiterhin keine zusätzlichen Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten übrig. Aber wie heißt es so oft: „Der Computer der DRV rechnet schon richtig, wenn die Zeiten vollständig sind“. Glaube es wer will.
Jetzt würde mich mal interessieren was
a) Ihr privater Rentenberater von Ihnen verlangt
b) um wieviel die Rente höher wäre wenn sich Ihre Ansicht durchsetzen würde - bei einem fraglichen Monat geht es da sicherlich um Unterschiede von weniger als 1 Euro bei der Monatsrente.
Lohnt sich da ein Engagement.
PS: richtig gespeichert sind die Zeiten offenkundig, dass die Speicherung "dieses Problems" unterschiedlich gelöst werden kann, ist sicher richtig, aber: da gehts doch um peanuts, oder?
Zu a) Mein „privater Rentenberater“ ist mein Neffe und MA eines Regionalträgers. Honorar = 1 Tasse Kaffee und Kuchen.
Zu b) etwas mehr, 1,07 Euro
Nein, da lohnt sich kein größeres Engagement. Deshalb wäre ein Widerspruch, der bei den falschen Mitarbeitern landet, auch unsinnig.
Aber aus Prinzip sollten zur einheitlichen Lösung des Problems sich vielleicht einmal diejenigen damit beschäftigen, die dem Computer beibringen, wie er mit den richtig gespeicherten Daten rechnen soll. Wie mir mein Neffe erklärt hat, wäre dann auch eine Gleichbehandlung selbst bei der DRV Bund möglich, wenn seine Cousinen im Abstand von exakt 10 Jahren am 1. Februar zur Welt gekommen wären.
Wenn Sie einen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung fälschlich als „Rentenberater“ bezeichnen und es tatsächlich um „Peanuts“ geht, fragt sich der geneigte Leser, aus welchen Gründen Sie dann hier im Forum so ein Fass aufmachen. Wollten Sie auch mal im Mittelpunkt stehen? Ist Ihnen teilweise gelungen, wenn auch mit eher fadem Beigeschmack.Jetzt würde mich mal interessieren was a) Ihr privater Rentenberater von Ihnen verlangt b) um wieviel die Rente höher wäre wenn sich Ihre Ansicht durchsetzen würde - bei einem fraglichen Monat geht es da sicherlich um Unterschiede von weniger als 1 Euro bei der Monatsrente. Lohnt sich da ein Engagement. PS: richtig gespeichert sind die Zeiten offenkundig, dass die Speicherung "dieses Problems" unterschiedlich gelöst werden kann, ist sicher richtig, aber: da gehts doch um peanuts, oder?Zu a) Mein „privater Rentenberater“ ist mein Neffe und MA eines Regionalträgers. Honorar = 1 Tasse Kaffee und Kuchen. Zu b) etwas mehr, 1,07 Euro Nein, da lohnt sich kein größeres Engagement. Deshalb wäre ein Widerspruch, der bei den falschen Mitarbeitern landet, auch unsinnig. Aber aus Prinzip sollten zur einheitlichen Lösung des Problems sich vielleicht einmal diejenigen damit beschäftigen, die dem Computer beibringen, wie er mit den richtig gespeicherten Daten rechnen soll. Wie mir mein Neffe erklärt hat, wäre dann auch eine Gleichbehandlung selbst bei der DRV Bund möglich, wenn seine Cousinen im Abstand von exakt 10 Jahren am 1. Februar zur Welt gekommen wären.
Dann wird Ihr lieber Neffe ja wissen wie sinnvoll es ist als Mitarbeiter eines Regionalträgers über seine Grundsatzabteilung mit den Grundsatzmenschen der DRV Bund zu streiten.
Ds hat er Ihnen wohl auch schon gesagt.... warum Sie dann dieses "schon ausgelutschte Thema" hier im Forum ausbreiten, erschließt sich mir nicht.
Vor allem wenn man bedenkt wie oft dieser Jahrhundertfall vorkommt.
Vor allem weil die DRV Bund hier bekanntlich nicht "mitspielt".
Schönen Tag noch
Verstehe ich die Diskussion hier jetzt richtig? DRV-Bund rechnet mit denselben Daten und demselben Programm anders als die übrigen RV-Träger. Das Berechnungsprogramm wurde doch schon vor längerer Zeit für alle vereinheitlicht. Da müssen doch nicht nur in Jahrhundertfällen dieselben Spielregeln angewendet werden, zumal z.B. DRV-Bund und KBS beide der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung unterstehen!
Nein sie verstehen das falsch .Dann wird Ihr lieber Neffe ja wissen wie sinnvoll es ist als Mitarbeiter eines Regionalträgers über seine Grundsatzabteilung mit den Grundsatzmenschen der DRV Bund zu streiten. Ds hat er Ihnen wohl auch schon gesagt.... warum Sie dann dieses "schon ausgelutschte Thema" hier im Forum ausbreiten, erschließt sich mir nicht. Vor allem wenn man bedenkt wie oft dieser Jahrhundertfall vorkommt. Vor allem weil die DRV Bund hier bekanntlich nicht "mitspielt". Schönen Tag nochVerstehe ich die Diskussion hier jetzt richtig? DRV-Bund rechnet mit denselben Daten und demselben Programm anders als die übrigen RV-Träger. Das Berechnungsprogramm wurde doch schon vor längerer Zeit für alle vereinheitlicht. Da müssen doch nicht nur in Jahrhundertfällen dieselben Spielregeln angewendet werden, zumal z.B. DRV-Bund und KBS beide der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung unterstehen!
1. geht es nicht um Kindererziehungszeiten, sondern um Kinderberücksihtigungszeiten und
2. sind die Kinder im Alter von unter 10 Jahren nicht gleichzeitig erzogen worden.
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