Hallo Sandra,
es könnte sich evtl. ein Anspruch auf Übergangsgeld während der Anschlussrehabilitation ergeben, sollte ihr Arbeitgeber das Entgelt nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitation weiterzahlen. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0510.html
Wir wünschen gute Besserung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung