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Zur Experten-Antwort springenHallo Stan,
Ja, Ihre Frau darf eine zweite Person mit Pflegegrad 2 betreuen, wenn sie für beide Personen den Mindestpflegeaufwand ( mindestens 10 Stunden pro Woche auf 2 Tage in der Woche verteilt ) erfüllt. Dies muss dann auch entsprechend für die zweite pflegebedürftige Person bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Wir möchten Ihnen daher empfehlen sich hierzu gegebenenfalls auch von der zuständigen Pflegekasse beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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