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2-malige Verdoppelung des Verdienstes und Witwenrente

von Brigitte30.05.2007 | 10:52
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Ich beziehe eine große Witwenrente und eine Altersrente wegen Schwerbehinderung. Ab 1.8.07 habe ich nur noch meinen eigenen Zuverdienstfreibetrag von z. Zt. 689,83. Meine eigene Altersnettorente beträgt 384,73 €, bis zum Freibetrag von 689,83 € darf ich noch 305,10 € bei meiner geringfügigen Beschäftigung dazuverdienen ohne von meiner Witwenrente etwas abgezogen zu bekommen. Nun darf ich bei meiner geringfügigen Beschäftigung 2-mal im Jahr das Doppelte verdienen, also 610,20 €. Meine Frage geht dahin, ob der zweimalige Mehrverdienst bei der Witwenrente dann angerechnet wird und diese dann im Folgejahr gekürzt wird? Die Erhöhung ab 1.7. bei der Rente und dem Freibetrag habe ich außer Acht gelassen, mir geht es nur ums Prinzip. Vielen Danke Brigitte

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Sie den Antworten meiner Vorredner entnehmen können, ist die Sache nicht ganz einfach.

In Ihrem Fall sind ggf. zwei Regelungen im Hinblick auf das Zusammentreffen von Rente mit Einkünften zu beachten.

1. Altersrente

Sofern Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie maximal 350.- Euro im Monat hinzuverdienen. Diese Grenze kann zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden.

Ab dem 65. Lebensjahr können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

2. Witwenrente

Hier wird das maßgebende Einkommen, welches den Freibetrag in Höhe von derzeit monatlich 689,83 Euro übersteigt, zu 40 Prozent angerechnet.

Weitere Infos siehe auch

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3 Antworten

???am 30.05.2007 | 11:24
Grundsätzlich ist das Vorjahreseinkommen auf die Witwenrente anzurechnen. Da zählen natürlich auch die Sonderzahlungen mit. Das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze wirkt sich bei der Witwenrente im Folgejahr also schon aus. Bedenken Sie aber, dass nur 40% des überschreitenden Einkommens angerechnet wird. Die restlichen 60% bleiben Ihnen.
Gostfacekillaham 30.05.2007 | 13:14
Yo, ganz so einfach isses nicht. Das Vorjahreseinkommen zählt nur, bei Lohn, Gehalt usw. Dieses Entgelt wird dann durch die Monate geteilt in denen es verdient wird. Das macht dann 4270,20 Glocken durch 12 Monde, also 355,85. Einen pauschalen Abzug (Brutto/Netto) gibs nicht mehr ab diesem 01.07., da musste mal wieder am gesetz geändert werden. Die Altersrente wird hingegen aktuell (also der laufende Monatsbetrag) berücksichtigt, das macht dann ungefähr 311,63 (da sind mal so 19% übern Daumen als Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.) Da hat man so ungefähr 667,48 Glocken als anrechenbares Einkommen und was sieht man: Boomshakalaka! Immer noch unterm Freibetrag!
Brigitteam 30.05.2007 | 16:03
So einfach ist es auch nicht, denn die 384,83 sind schon die Nettorente. Ich darf also demnach wirklich nur monatlich die 305,10 € (ab 1.7.07 0,54 % mehr) verdienen, da muss ich noch meine 145,00 € Weihnachtsgeld einrechnen.
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