Wie Sie den Antworten meiner Vorredner entnehmen können, ist die Sache nicht ganz einfach.
In Ihrem Fall sind ggf. zwei Regelungen im Hinblick auf das Zusammentreffen von Rente mit Einkünften zu beachten.
1. Altersrente
Sofern Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie maximal 350.- Euro im Monat hinzuverdienen. Diese Grenze kann zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden.
Ab dem 65. Lebensjahr können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
2. Witwenrente
Hier wird das maßgebende Einkommen, welches den Freibetrag in Höhe von derzeit monatlich 689,83 Euro übersteigt, zu 40 Prozent angerechnet.
Weitere Infos siehe auch
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