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Experten-Antwort

2 Minijob während Arbeitsmarktrente? Medlung? Grenze eingehalten

von Helga17.11.2022 | 10:53
93 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bekannter erhält eine Arbeitsmarktrente. Er hat einen kleinen minijob. 2 Tage je 2,5h. Diesen hat er auch dem Rententräger gemeldet. Nun könnte dieser an 2 anderen Tagen für je 2h bei einer anderen Firma ebenfalls einen minijob beginnen. Die Grenzen von Stunden und max. Zuverdienst würde er einhalten. Frage. Muß dieser zweite minijob auch dem RT gemeldet werden? Oder nicht, da ja weiterhin alle Grenzen eingehalten werden. Der RT sieht ja am Jahresende, dass die Zuverdienstgrenzen eingehalten werden. Und, was wenn dieser zweite minijob - falls Meldung erforderlich - nicht gemeldet wird? Erfährt es der RT über andere Stellen? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

Änderungen in der Form, nach Rentenbeginn, sollten auf jeden Fall mitgeteilt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 17.11.2022 | 11:42
Wo ist das Problem das mit einem 3 Zeiler der DRV zu melden? Und, ja, spätestens wenn am Jahresende die Jahresmeldung aus dem Minijob "eintrudelt" erfährt die DRV davon. (und wenn Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten sind, passiert auch dann gar nichts).
Helgaam 17.11.2022 | 15:32
Also braucht man einen zweiten Minijob nicht melden, wenn bereits der erste gemeldet wurde. Es kommt ausschließlich darauf an, wieviel man zusammen verdient und die wöchentliche max. Arbeitszeit einhält. Wenn max. jahreszuverdienst eingehalten wird, ist es egal aus 1 oder 2 Minijobs.
Abschlägeam 17.11.2022 | 15:45
Hallo Helga, nein 'so' ist dies nicht. Wenn Ihr Bekannter es 'korrekt' machen möchte, soll er bitte die 'Hinweise Hinzuverdienst' in seinem Rentenbescheid lesen und entsprechend handeln. Ein formloser Dreizeiler würde ja reichen... :-)
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