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Experten-Antwort

2 MiniJobs. Will zahlen.

von Jason N.01.06.2026 | 06:18
146 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe 2 MiniJobs seit 2020. Habe mich damals befreien lassen, weil die Arbeitgeber das empfohlen haben. Habe gehört man kann das wieder rückgängig machen. Ab wann gilt das? Kann man das zurück bis zum Anfang des MiniJobs machen? Kann ich mich nur in einem Job wieder anmelden? Kann man sich später wieder befreien lassen? Wäre super bald von Ihnen zu hören. Danke !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jason N.,

 

ab 01.07.2026 besteht die einmalige Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht aufzuheben. 

 

Das Ganze kann nicht für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft erfolgen. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihren Arbeitgebern in Verbindung.

 

Sofern Sie sich für die Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht entscheiden, gilt diese nur einheitlich, das heißt, sie gilt für alle von Ihnen ausgeübte Minijobs. Die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder befreien zu lassen, besteht nicht.

 

Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link finden:

Häufige Fragen zur Rentenversicherung im Minijob - Bei Start meines Minijobs habe ich mich entschieden, keine Rentenversicherung zu zahlen. Kann ich das ändern und in Zukunft Beiträge zahlen? - Minijob-Zentrale

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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