Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Jason N.,
ab 01.07.2026 besteht die einmalige Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht aufzuheben.
Das Ganze kann nicht für die Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft erfolgen. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit Ihren Arbeitgebern in Verbindung.
Sofern Sie sich für die Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht entscheiden, gilt diese nur einheitlich, das heißt, sie gilt für alle von Ihnen ausgeübte Minijobs. Die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder befreien zu lassen, besteht nicht.
Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link finden:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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