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Experten-Antwort

2 Monate fehlen

von Gudrun26.09.2014 | 07:51
979 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin Arbeitsunfähig, das ist keine Frage, das ist von der RV auch bestätigt worden, doch mir fehlen 2 Monate um Rentenzahlungen zu erhalten, die fehlen aber nur darum, weil die Arbeitsunfähigkeit von der RV ab dem 1. Tag der Krankschreibung angenommen wird, obwohl ich zur Reha war und da noch als arbeitsfähig entlassen worden bin. Ich habe auch noch 2 Monate nach der Krankschreibung gearbeitet um die Zeit nachzuholen, doch das wird nicht anerkannt, weil die RV immer noch den 1. Tag der Krankschreibung als den Tag der Arbeitsunfähigkeit sieht. Was kann ich tun um doch noch Rentenzahlungen zu erhalten? LG Gudrun

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gudrun,

selbstverständlich können Sie sich gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zur Feststellung des Zeitpunktes des sog. Leistungsfalls - wie von User „???“ beschrieben zur Wehr setzen. Ob ein solches Verfahren Erfolg versprechend ist, kann ich von hieraus allerdings nicht beurteilen. Auf jeden Fall müsste hierbei (medizinisch) nachgewiesen werden, dass die Erwerbsminderung nicht bereits mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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1 Antworten

???am 26.09.2014 | 08:23
Gegen den Bescheid (ich gehe mal davon aus, dass Sie einen bekommen haben) Widerspruch einlegen und ggf. auch klagen. Sinnvoll wäre hier sicher auch professionelle Hilfe (VdK, Rechtsanwalt ...). Die Erfolgsaussicht schätze ich ehrlich gesagt als nicht allzu hoch ein. Dass als Versicherungsfall der Beginn der Arbeitsunfähigkeit genommen wird, ist ganz normal - auch wenn danach noch eine Kur ... kam. Und dass Sie die 2 Monate noch gearbeitet haben, um die Rente zu bekommen und nicht weil es Ihnen so toll ging, dieser Verdacht liegt einfach zu nahe.
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