Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

2 Rentenanräge

von Rudi23.09.2023 | 11:13
140 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe in 06.2023 einen Antrag auf vorgezogene Altersrente zum 01.09.2023 gestellt (alle Voraussetzungen lt. Rentenauskunft erfüllt) und gleichzeitig einen Antrag auf EM Rente. War von 11.2021 bis 05.2023 AU und habe anschließend bis 31.08.2023 AlG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit bezogen. Entsprechend einer Auffforderung der Krankenkasse aus 01.2023 fahre ich nun ab 26.09.2023 für 5 Wochen zur Reha. Meine Frage: Wenn bei der Reha keine Erwerbsminderung festgestelt wird bekomme ich dann meine beantragte vorgezogenen Altersrente ab 01.09.2023 nachgezahlt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi,

 

dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich mich anschließen.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Abschlägeam 23.09.2023 | 11:41
nein. Denn die Reha-Klinik gibt nur eine Empfehlung, sie entscheidet aber nicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Das darf nur das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV selbst. Das müssen Sie dann also wohl noch abwarten. So lange aber noch nichts über eine Erwerbsminderung verbindlich entschieden wurde, und Ihr ALGI schon endete, haben Sie aber ggfs. Anspruch auf Bürgergeld (auch im Rahmen der Nahtlosigkeit). Sofern Sie das noch nicht beantragt haben, sollten Sie das bitte schleunigst noch vor dem 30.09. klären, da das ein Samstag ist). Falls Ihnen doch eine EM-Rente bewilligt werden wird, haben Krankenkasse und ALG/Bürgergeld evtl. Erstattungsansprüche, das betrifft dann aber nur eine Rentennachzahlung und muss Sie im Moment noch nicht kümmern. Darüber können Sie sich auch noch in der Reha ausführlich beim 'Sozialdienst' dort beraten lassen :-) Und auch über 'was passiert im Falle wenn' direkt nach der Reha.
Abschlägeam 23.09.2023 | 11:41
nein. Denn die Reha-Klinik gibt nur eine Empfehlung, sie entscheidet aber nicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Das darf nur das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV selbst. Das müssen Sie dann also wohl noch abwarten. So lange aber noch nichts über eine Erwerbsminderung verbindlich entschieden wurde, und Ihr ALGI schon endete, haben Sie aber ggfs. Anspruch auf Bürgergeld (auch im Rahmen der Nahtlosigkeit). Sofern Sie das noch nicht beantragt haben, sollten Sie das bitte schleunigst noch vor dem 30.09. klären, da das ein Samstag ist). Falls Ihnen doch eine EM-Rente bewilligt werden wird, haben Krankenkasse und ALG/Bürgergeld evtl. Erstattungsansprüche, das betrifft dann aber nur eine Rentennachzahlung und muss Sie im Moment noch nicht kümmern. Darüber können Sie sich auch noch in der Reha ausführlich beim 'Sozialdienst' dort beraten lassen :-) Und auch über 'was passiert im Falle wenn' direkt nach der Reha.
Abschlägeam 23.09.2023 | 12:02
ah cool, mal wieder ein Grund für die 'üblichen Meckerer', weil meine völlig veraltete Tastatur wohl wieder gehakt hat :-) Schönes Wochenende also auch an die.
Trollfängeram 23.09.2023 | 12:52
Warten Sie besser auf die Antworten anderer User. @ Abschläge ist ein Forentroll, der sich auch noch wie ein kleines Kind beleidigt ist, wenn man seine Charakterlosigkeit anprangert.🤦‍♂️😭
Trolljägeram 23.09.2023 | 13:02
Beschämend, dass @ DRV jetzt auch noch etablierte User in sein perfides Spiel einbezieht. Warten wir mal ab, bis die Administratoren diesem Treiben ein Ende setzen. Dieser Typ ist doch eine Plage und nicht zurechnungsfähig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026