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Experten-Antwort

2 Rentenanräge

von Rudi23.09.2023 | 11:13
132 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe in 06.2023 einen Antrag auf vorgezogene Altersrente zum 01.09.2023 gestellt (alle Voraussetzungen lt. Rentenauskunft erfüllt) und gleichzeitig einen Antrag auf EM Rente. War von 11.2021 bis 05.2023 AU und habe anschließend bis 31.08.2023 AlG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit bezogen. Entsprechend einer Auffforderung der Krankenkasse aus 01.2023 fahre ich nun ab 26.09.2023 für 5 Wochen zur Reha. Meine Frage: Wenn bei der Reha keine Erwerbsminderung festgestelt wird bekomme ich dann meine beantragte vorgezogenen Altersrente ab 01.09.2023 nachgezahlt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.09.2023 | 08:39

Hallo Rudi,

 

dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich mich anschließen.


 

6 Antworten

Abschlägeam 23.09.2023 | 11:41
nein. Denn die Reha-Klinik gibt nur eine Empfehlung, sie entscheidet aber nicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Das darf nur das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV selbst. Das müssen Sie dann also wohl noch abwarten. So lange aber noch nichts über eine Erwerbsminderung verbindlich entschieden wurde, und Ihr ALGI schon endete, haben Sie aber ggfs. Anspruch auf Bürgergeld (auch im Rahmen der Nahtlosigkeit). Sofern Sie das noch nicht beantragt haben, sollten Sie das bitte schleunigst noch vor dem 30.09. klären, da das ein Samstag ist). Falls Ihnen doch eine EM-Rente bewilligt werden wird, haben Krankenkasse und ALG/Bürgergeld evtl. Erstattungsansprüche, das betrifft dann aber nur eine Rentennachzahlung und muss Sie im Moment noch nicht kümmern. Darüber können Sie sich auch noch in der Reha ausführlich beim 'Sozialdienst' dort beraten lassen :-) Und auch über 'was passiert im Falle wenn' direkt nach der Reha.
Abschlägeam 23.09.2023 | 11:41
nein. Denn die Reha-Klinik gibt nur eine Empfehlung, sie entscheidet aber nicht über das Vorliegen einer Erwerbsminderung. Das darf nur das sozialmedizinische Gutachterteam der DRV selbst. Das müssen Sie dann also wohl noch abwarten. So lange aber noch nichts über eine Erwerbsminderung verbindlich entschieden wurde, und Ihr ALGI schon endete, haben Sie aber ggfs. Anspruch auf Bürgergeld (auch im Rahmen der Nahtlosigkeit). Sofern Sie das noch nicht beantragt haben, sollten Sie das bitte schleunigst noch vor dem 30.09. klären, da das ein Samstag ist). Falls Ihnen doch eine EM-Rente bewilligt werden wird, haben Krankenkasse und ALG/Bürgergeld evtl. Erstattungsansprüche, das betrifft dann aber nur eine Rentennachzahlung und muss Sie im Moment noch nicht kümmern. Darüber können Sie sich auch noch in der Reha ausführlich beim 'Sozialdienst' dort beraten lassen :-) Und auch über 'was passiert im Falle wenn' direkt nach der Reha.
Abschlägeam 23.09.2023 | 12:02
ah cool, mal wieder ein Grund für die 'üblichen Meckerer', weil meine völlig veraltete Tastatur wohl wieder gehakt hat :-) Schönes Wochenende also auch an die.
Trollfängeram 23.09.2023 | 12:52
Warten Sie besser auf die Antworten anderer User. @ Abschläge ist ein Forentroll, der sich auch noch wie ein kleines Kind beleidigt ist, wenn man seine Charakterlosigkeit anprangert.🤦‍♂️😭
Trolljäger am 23.09.2023 | 13:02
Beschämend, dass @ DRV jetzt auch noch etablierte User in sein perfides Spiel einbezieht. Warten wir mal ab, bis die Administratoren diesem Treiben ein Ende setzen. Dieser Typ ist doch eine Plage und nicht zurechnungsfähig.
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