Dies kann sie (die Rentenversicherung) aber nur, wenn Sie darauf bestehen, dass der Antrag auf Altersrente 'vorrangig' bearbeitet wird. Denn dies kommt einer Rücknahme des EM-Rentenantrages gleich.
Sie aber wollen ja, dass zunächst über die EM-Rente entschieden wird (weil diese vermutlich auch noch Ihre Altersrente erhöht?)
Dennoch müssen Sie dafür sorgen, dass Sie weiterhin wissen, wovon Sie zukünftig leben sollen/können.
Wenn Sie den EM-Rentenantrag zurück nehmen, kann dies nach Altersrentenantrag nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald dieser 'bindend' ist. Also dann noch mal EM-Rente beantragen geht definitiv nicht!
Wenn aber zwei Rentenansprüche parallel vorliegen - und dies wäre der Fall, wenn die EM-Rente bewilligt wird, die längstens bis zur Regelaltersrente bezahlt wird und außerdem der Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ebenfalls schon besteht - muss berechnet werden, welcher Anspruch der höhere wäre.
Es kann dennoch dazu führen, dass Ihnen eine EM-Rente gar nicht bewilligt wird, dann aber steht Ihnen die (Lebenshaltungskostennotwendige) vorgezogene Altersrente dennoch zu. Und dann müsste diese Rente bezahlt werden, auch wenn noch nicht über eine EM entschieden wurde.
Und Korrekturberechnungen müssen dann danach erfolgen Da die EM-Rente vermutlich tatsächlich höher sein würde als eine 'normale' Altersrente, ist es wohl eher selten, dass die Altersrente zu hoch ausbezahlt und deshalb Geld von Ihnen zurück gefordert wird.
Allerdings würden aus einer rückwirkend bewilligten EM-Rente evtl. auch noch Erstattungsansprüche für KG/ALG zu verrechnen sein, dies hat aber keinen Einfluss auf die (vorgezogene) Altersrente.
Wenn Sie also 'jetzt' den Antrag auf diese vorgezogene Altersrente stellen, hätten Sie die Möglichkeit, die in einem Vorbeitrag erwähnte Vorschusszahlung zu beantragen, sofern bis dahin immer noch nicht über Ihre EM-Rente entschieden wurde.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…