Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

2 Rentenbescheide bekommen, und nun?

von ularfa28.07.2018 | 11:22
969 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nach langer Krankheit, usw. hatte ich im Februar diesen Jahres einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Nach Gutachtertermin usw. kam dann Anfang Juli der Rentenbescheid. Volle EM-Rente mit Befristung. Und jetzt kurz zu den Fakten die mir Probleme machen und ich nicht mehr weiter weiss.  Laut dem 1. Rentenbescheid gilt die Rente ab dem 01.02. und wird mir ab dem 01.08. monatlich ausgezahlt. Die Rente (Nachzahlung) für die Zeit vom 01.02. bis 31.07. wird vorerst nicht ausgezahlt.  Somit also Rentenzahlung ab dem 01.08. und erste Zahlung dann Ende August. Arbeitsagentur hat Mitte Juli die Zahlung eingestellt, somit gab es nur für den halben Juli Arbeitslosengeld.  Jetzt kam ein 2. Rentenbescheid, identisch zum ersten. Der einzige Unterschied ist, dass jetzt in der Zahlenaufstellung die Pflegeversicherung hinzugekommen ist, war beim 1. Bescheid nicht drin.  Nur steht jetzt plötzlich drin das die Rente ab dem 01.09. gezahlt wird und nicht mehr 01.08.  Dementsprechend ist die Nachzahlungssumme (jetzt dann 01.02. bis 31.08.) die jetzt wieder einbehalten wird auch höher.  Was bedeutet das jetzt für mich mit den 2 Rentenbescheiden??? Bekomme ich jetzt erst ab dem 01.09. meine Rente (also Ende September ausbezahlt) und bis dahin habe ich kein Geld? Bekomme ich jetzt für den August überhaupt kein Geld? Ich blick nicht durch.....  Hat hier jemand Erfahrung damit was das bedeutet und was ich tun muss? Oder was das alles bedeutet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ularfa,

scheinbar war in Ihrem Fall eine Neuberechnung der Rente notwendig, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht ordnungsgemäß einbehalten wurden. Der 2. Rentenbescheid sollte insoweit den 1. Rentenbescheid ersetzen. Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen dem 1. und dem 2. Rentenbescheid kam es dann offenbar dazu, dass sich der Monat der laufenden Zahlung (technisch bzw. terminlich bedingte erstmalige laufende Überweisung der Rente) verschoben hat und sich der Zeitraum der (einbehaltenen) Nachzahlung verlängert hat.

Nunmehr muss die zuständige Agentur für Arbeit Ihren Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung geltend machen. Dieser Erstattungsanspruch umfasst allerdings nur den Zeitraum, für den die AfA auch tatsächlich Leistungen erbracht hat. Die Rentenbeträge für die Zeiträume nach Einstellung des Arbeitslosengeldes sollten Ihnen somit nach Abrechnung der Nachzahlung ausgezahlt werden.

Für genauere Informationen und abschließende Klärung Ihrer Frage/Ihres Problems sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung beim Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fortitude oneam 28.07.2018 | 12:02
Hallo ulafa, mit Erfahrung hat das wenig zu tun. Warum Sie plötzlich zwei Rentenbescheide bekommen haben, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen. Tut mir leid. Auf dem Rentenbescheid steht eine Telefonnummer und der Name des Sachbearbeiter. Rufen Sie diese am Montag an und klären die Angelegenheit. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Karl-heinzam 29.07.2018 | 08:26
Hallo Ularfa, zum 2. Bescheid kann ich auch nichts sagen weil es schwierig ist etwas zu beurteilen was man nicht selbst gesehen oder gelesen hat. Zur Rentenzahlung kann ich dir allerdings sagen das es so ist bei einer befr.EM Rente gibt es keine Nachzahlung wenn man zb.ALG1 bezogen hat. Durch die Neuregelung in 2017 bezgl. §101a wird die Rente Taggenau nach Einstellung des ALG1 gezahlt. Das bedeutet das ihre Rente nicht August oder September gezahlt wird sondern ab 16.07.2018 nahtlos im Anschluss. Lesen Sie mal ihren Rentenbescheid in Ruhe durch weil es dort auch so drin steht ( Endet ALG1 oder Krankengeld vor der 6 Monatsfrist wird die Rente im Anschluss taggenau)früher gezahlt. Bei mir war es vor 4 Monaten genauso abgelaufen. mfg Karl-Heinz
ularfaam 30.07.2018 | 12:43
Genau das ist das Problem, bzw. unterm Strich die Lösung. Blöd ist es halt wenn durch diese Prozesse einen Monat 0,0 Euro auf dem Konto landen. Laufende monatliche Verpflichtungen lassen sich davon nicht beeindrucken :-( Es wurde aber (hoffentlich) eine Lösung gefunden, zumindest war das die tel. Zusage. Vielen Dank für die Antwort hier!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026