Sehr geehrter Herr Stöver,
aus der Anfrage entneheme ich, dass sowohl Sie als auch ihre Frau einen eigenen Riestervertrag haben und jeder einen Beitrag in seinen Vertrag einzahlt.
Wenn Sie verheiratet sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben und Sie zum unmittelbar geförderten Personenkreis gehören, gehört ihre Frau zum mittelbar geförderten Personenkreis.
Fall Sie ihren Mindesteigenbeitrag (4% vom Vorjahreseinkommen minus die Zulagen bezahlen und ihre Frau in den eigenen Vertrag 60,-€ pro Jahr einzahlt bekommt sie auch die Zulagen.
Da sich auch ihr Mindesteigenbeitrag ändert, empfehle ich sich mit allen Vertragspartnern (sowohl ihren Vertragspartner als auch den Vertragspartnern von ihrer Frau) zu sprechen und richtigzustellen, dass ihre Frau zum mittelbar geförderten Personenkreis gehört.
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