Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

2 Riester Verträge

von Jan Stöver20.03.2016 | 14:37
1225 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, meine Frau und ich haben im Jahre 2007 beide einen „Staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag als Rentenversicherung“ bei einem Versicherer (Nr.1) abgeschlossen und jeder 60.- € jährlich eingezahlt, um die Grund- und Kinderzulagen (3 Kinder) zu erhalten. Meine Frau hat dann (auf Anraten unserer Hausbank) im Jahre 2009 eine „Fondsgebundene Rentenversicherung (Riester-Rente)“ bei einem Versicherer (Nr.2) abgeschlossen mit dem Ziel die Grund- und Kinderzulagen (3 Kinder) zu erhalten. Auf Nachfrage, wie mit der der Versicherung (Nr.1) zu verfahren wäre, wurde „Lassen Sie die doch so laufen.“ als Antwort gegeben. Sie zahlt dort seit dem 30.- € monatlich ein. Der Versicherer Nr.2 hat meine Frau jetzt (nach 7 Jahren Laufzeit) darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht zulagenberechtigt ist, da sie ja nur einen nicht rentenversicherungspflichtigen Mini-Job hat. Uns, als „Nicht-Versicherungskaufmänner“, war das leider aus den jährlich zugesandten Unterlagen bzw. Abrechnungen nicht ersichtlich. Wie können wir jetzt hier herauskommen und so viel wie möglich retten? Aus diversen Beiträgen und Foren im Internet habe ich mir jetzt folgende Vorgehensweise vorgenommen. Ich wäre dankbar für jeden Hinweis. 1) Meine Frau verzichtet auf ihre Rentenversicherungsfreiheit und stockt den von ihrem Arbeitgeber pauschal geleisteten Rentenversicherungsbeitrag auf den vollen Beitrag auf. (Muss sie für die Zeit bis dahin für das Jahr 2016 nachzahlen? Wie macht man das?) 2) Meine Frau stellt den bei Versicherer Nr.2 abgeschlossenen Vertrag beitragsfrei. (Oder kann sie ihn sogar kündigen?) 3) Meine Frau stellt über den Versicherer Nr.1 den Antrag auf Zulagen. Kann ich noch Zulagen rückwirkend bekommen? Vielen Dank und MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2016 | 08:54

Sehr geehrter Herr Stöver,

aus der Anfrage entneheme ich, dass sowohl Sie als auch ihre Frau einen eigenen Riestervertrag haben und jeder einen Beitrag in seinen Vertrag einzahlt.

Wenn Sie verheiratet sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben und Sie zum unmittelbar geförderten Personenkreis gehören, gehört ihre Frau zum mittelbar geförderten Personenkreis.

Fall Sie ihren Mindesteigenbeitrag (4% vom Vorjahreseinkommen minus die Zulagen bezahlen und ihre Frau in den eigenen Vertrag 60,-€ pro Jahr einzahlt bekommt sie auch die Zulagen.

Da sich auch ihr Mindesteigenbeitrag ändert, empfehle ich sich mit allen Vertragspartnern (sowohl ihren Vertragspartner als auch den Vertragspartnern von ihrer Frau) zu sprechen und richtigzustellen, dass ihre Frau zum mittelbar geförderten Personenkreis gehört.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026