Guten Morgen Kerstin,
ich vermute, dass Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit und die teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt wurde (die volle EMR ggf. wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes). In diesem Fall wird zunächst der Rentenbescheid für die Dauerrente und anschließend der Bescheid für die Zeitrente erstellt. Die Zeitrente beginn 7 Monte nach der Dauerrente.
Nachzahlungen werden bei Erwerbsminderungsrenten zunächst einbehalten, da evtl. die Krankenkasse oder das Arbeitsamt Erstattungsansprüche auf diese Nachzahlung geltend machen können.