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Experten-Antwort

2 verschiedene Fristen zum Ende der EM Rente zwischen 2 gesendeten Bescheiden

von Kerstin 20.08.2022 | 14:30
354 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe heute meine Bescheide zur EM bekommen. Leider stehen in den Bescheiden unterschiedliche Laufzeiten der EM. In dem der 4 Tage vor dem 2. Bescheid geschrieben wurde, steht das er ab dem 12.2021 beginnt und längstens bis zum Renteneintrittsalter endet. Der Zeitraum für eine Nachzahlung liegt in einen zurück liegenden Zeitraum. Der 2. Bescheid der 4 Tage danach geschrieben wurde, steht drin, das die EM im Mai 2025 endet. Dort steht eine Nachzahlung vom zurück liegenden Zeitraum bis jetzt. Warum sind 2 unterschiedliche Zeiträume wegen der Gewährung der EM zusehen? Warum wird die Nachzahlung später gezahlt bei Bezug von Alg1 ab Mitte Januar 2022, die viel geringer ist als der EM Betrag?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.08.2022 | 06:58

Guten Morgen Kerstin,

ich vermute, dass Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit und die teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt wurde (die volle EMR ggf. wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes). In diesem Fall wird zunächst der Rentenbescheid für die Dauerrente und anschließend der Bescheid für die Zeitrente erstellt. Die Zeitrente beginn 7 Monte nach der Dauerrente.

Nachzahlungen werden bei Erwerbsminderungsrenten zunächst einbehalten, da evtl. die Krankenkasse oder das Arbeitsamt Erstattungsansprüche auf diese Nachzahlung geltend machen können.

4 Antworten

Berndam 20.08.2022 | 14:34
Steht im 2. Bescheid etwas von der Bescheid vom (Datum des ersten Bescheides) wird hiermit aufgehoben? Sind beides vollständige Rentenbescheide? Bzgl. ALG I Verrechnung Die Rentenversicherung weiß nicht, wie viel ALG I Sie ausgezahlt bekommen hat, schreibt daher die AfA an, sobald die AfA geantwortet hat, wird die Differenz berechnet und ausgezahlt. Bei Krankengeld, ALG II & Co. läuft das übrigens auch so.
KSCam 20.08.2022 | 14:41
Schauen Sie auf die Bescheidsdaten, der zeitlich spätere ändert den ersten, sollte auch aus irgendeiner Formulierung in 2. Bescheid hervorgehen. Wenn nicht, rufen Sie am Montag bei der DRV an - wir hier können nicht hellsehen.
KSC Ergänzungam 20.08.2022 | 14:42
Vielleicht im ersten eine teilweise EM Rente unbefristet und im zweiten dann die volle befristete EM Rente? Wäre ne Vermutung - dann stünde aber im 1. Bescheid irgendeine Bemerkung dass noch ein weiterer Bescheid kommt.
Abeckyam 20.08.2022 | 14:53
Hallo, Das war bei mir ähnlich. Der 1. Bescheid ist für die teilweise EM-Rente, die nur für 7 Monate gezahlt wurde. Dann gibt es den 2. BEscheid für die direkt anschließende volle EM-Rente, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt wird. Die ist dann befristet. Das müssten sie auch an den Zahlbeträgen erkennen. Der Rentenbetrag für die jetzt befristete Rente müsste doppelt so hoch sein. Und natürlich werden Nachzahlungen erstmal einbehalten und den Stellen erstattet die seinerzeit Leistungen an Sie gezahlt haben. Bleibt was übrig, bekommen Sie es dann überwiesen.
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