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Experten-Antwort

2018: Neues bei Rente und Alterssicherung

von Marlene06.01.2018 | 23:48
645 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir sind mal wieder wie sooft benachteiligt. Wer wird noch mit 64 Jahren Erwerbsminderungsrenter? Die Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente werden 2018 und in den Folgejahren schrittweise verbessert. Davon profitieren allerdings nur die „Neurentner“ und nicht die „Bestandsfälle“. Ab dem Jahr 2024 gibt es die Erwerbsminderungsrente erst abschlagsfrei, wenn die Erwerbsminderung mit 65 Jahren oder später eintritt. Für jeden Monat, den die Erwerbsminderungsrente früher bezogen wird, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkten. Doch immerhin ist der Rentenabschlag auf insgesamt 10,8 Prozent begrenzt. Für das Jahr 2024 bedeutet das: Wenn die Erwerbsminderung mit 62 Jahren oder früher eintritt, wird die Rente um 10,8 Prozent gemindert. In den Jahren bis 2024 wird die Grenze für den abschlagsfreien Rentenbezug schrittweise angehoben – 2018 auf 64 Jahre. Der Maximalabschlag von 10,8 Prozent gilt damit 2018, wenn die Erwerbminderungsrente mit 61 Jahren oder früher bezogen wird. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich Zurechnungszeit und Rentenabschlag zusammen auswirken: Beispiel: Mit 50 Jahren tritt Erwerbsminderung ein Ein Arbeitnehmer wird 2018 im Alter von genau 50 Jahren erwerbsunfähig. Zu diesem Zeitpunkt hat er 30 Entgeltpunkte (EP) auf seinem Rentenkonto. Aus seinem Konto ergibt sich weiter, dass er bis zu diesem Zeitpunkt pro Versicherungsjahr im Schnitt jeweils einen Entgeltpunkt erarbeitet hat. Ihm werden 12 Jahre und drei Monate Zurechnungszeit (bis zum Alter von 62 Jahren und drei Monaten) anerkannt. Damit kommt er auf 12 1/4 weitere EP, insgesamt also auf 42,25 EP. Eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wird 2018 an Neurentner nur dann gezahlt, wenn diese beim Renteneintritt mindestens 64 Jahre alt waren. Falls die Rente mit dem 61. Geburtstag oder vorher bezogen wird – so wie im Beispielfall – gibt es einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent. Von den 42,25 EP werden dem Beispielrentner damit 10,8 Prozent abgezogen. Das sind 4,5463 EP. Es bleiben damit nur 37,687 EP. Das bringt nach dem derzeitigen Stand eine monatliche Rente von 1.169,43 Euro in Westdeutschland und 1.118,93 Euro in Ostdeutschland. Hiervon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Regelungen bei den Renten wegen Erwerbsminderung ab 2018 und in den Folgejahren schrittweise verlängert werden. In welchem zeitlichen Umfang eine Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist, wird vom Rentenbeginn bestimmt. Das bedeutet, dass Bestandrentner nicht von Neuregelungen profitieren. Für eine politische Diskussion bzgl. dieser gesetzlichen Regelung ist dieses Forum nicht geeignet.

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3 Antworten

sturkoppam 07.01.2018 | 05:57
Hallo, ich bin auch dafür daß die Zurechnungszeit abgeschafft wird.
Angelaam 07.01.2018 | 08:47
Und ich bin auch dafür die großzügigen Frühpensionen zu kürzen.
Fastrentneram 07.01.2018 | 10:28
Und ich bin dafür, Beiträge die nur politischen Diskussionsstoff bieten und unsinnige Antworten, konsequent zu löschen! Dann wären die hier zu lesenden Beiträge und Antworten deutlich schneller und effektiver zu lesen.
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