Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Regelungen bei den Renten wegen Erwerbsminderung ab 2018 und in den Folgejahren schrittweise verlängert werden. In welchem zeitlichen Umfang eine Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist, wird vom Rentenbeginn bestimmt. Das bedeutet, dass Bestandrentner nicht von Neuregelungen profitieren. Für eine politische Diskussion bzgl. dieser gesetzlichen Regelung ist dieses Forum nicht geeignet.