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Experten-Antwort

2023 Rente beziehen und weiter arbeiten

von Annemaija13.11.2022 | 17:38
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich verstehe die Veränderung in der Frührente ab 2023 nicht. Ich kann Frührente beziehen aber weiter arbeiten. Die Rente wird ja mit Abschlägen bezahlt aber ich sammle Rentenentgeltpunkte und beim Erreichen meines regulären Rentenalters, bekomme ich mehr. Wo ist der Haken? Es muss ja irgendwas negatives da sein, man kann ja nicht einfach mehr Geld bekommen.. Ist meine Regelaltersrente höher wenn ich normal bis ins Rentenalter arbeite? Ich überlege gerade Rente zu beziehen und weiter zu arbeiten damit ich ein Jahr Rentenabschläge zahlen kann. Mit welcher Alternative bekomme ich am meisten Regelaltersrente? Vielen Dank für die Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annemaija,

es ist tatsächlich gesetzlich geplant, dass Sie ab 2023 neben einer vorgezogenen Altersrente arbeiten können, ohne dass es zu einer Minderung der Rente kommt.

Wenn Sie vorzeitig in Altersrente gehen, müssen Sie allerdings einen Abschlag bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen (Ausnahme: Altersrente für besonders langjährig Versicherte).

Ob sich eine vorzeitige Altersrente für Sie "lohnt", können nur Sie allein für sich entscheiden. Bei der Entscheidung können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Weberam 13.11.2022 | 18:01
Hallo, "Ist meine Regelaltersrente höher wenn ich normal bis ins Rentenalter arbeite?" Ja Schauen Sie mal in die letzte Rentenauskunft. Die höchste monatliche Rentenzahlung haben Sie wenn Sie bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten. Und wenn Sie sogar noch weiter arbeiten, erhalten Sie für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze einen Zuschlag von 0,5% zusätzlich. Aber Sie verzichten eben auch für eine gewisse Zeit auf die mögliche Rentenzahlung mit lebenslangem Abschlag. "Ich verstehe die Veränderung in der Frührente ab 2023 nicht. Ich kann Frührente beziehen aber weiter arbeiten." Die Politik möchte damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Deshalb dieser Anreiz.
Jonnyam 13.11.2022 | 20:43
Hyvää ilta annemaija, Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie wissen, ob es ab 2023 tatsächlich möglich sein soll, vor Erreichen des Regelrentenalters eine Altersrente zu beziehen, und voll weiter zu arbeiten. Ja, das ist geplant und wird wohl auch Gesetz werden. Da gibt es auch nichts Negatives. Zusätzlich zum bisherigen Verdienst mit unveränderten Abzügen also auch noch die Altersrente. Die vorzeitige Altersrente hat allerdings lebenslange Abschläge. Aber: Diese können durch sog. Ausgleichsbeiträge vermieden oder – je nach Aufwand -gemindert werden. Ausgleichsbeiträge sind in 2022 besonders „billig“; ab 2023 werden sie ca. 11 % teurer sein. Deshalb sollten Sie bei der Rentenversicherung noch in 2022 einen Antrag auf Zahlung solcher Beiträge stellen. Man kann, muss aber nicht zahlen! Zahlt man noch rechtzeitig vor dem vorzeitigen Rentenbeginn, erhöht das auch schon diese Rente. Durch die weitere Beitragszahlung neben dem vorzeitigen Rentenbezug erhöht sich ab Erreichen der Regelaltersgrenze auch noch die dann zu zahlende Regelaltersrente entsprechend dem Verdienst aus der Weiterarbeit. M.E. die beste Alternative! Ob das dem Fachkräftemangel entgegenwirkt oder eher ein Anreiz für ein zusätzliches Nebeneinkommen ist, wird sich dann in einigen Jahren zeigen.
rechnenam 13.11.2022 | 19:34
Machen wir doch mal ein Beispiel (hoffe das ich mich auf die schnelle nicht verrechne): monatliche Rente bei Regelaltersrente: 2000,- wenn man jetzt einen Monat weiter arbeitet über die Regelaltersrentengrenze erhöht sich die Rente um 0,5% also hier im Beispiel 10,- für den einen Monat. Dafür mußte man auf die Rente von 2.000,- für diesen Monat verzichten. Teil man jetzt den Verzicht von 2.000,- durch den Zuwachs von 10,- ergibt es 200 Monate die man diese nun höhere Rente von 2010,- beziehen muss um den Verzicht auf den einen Monat mit den 2.000,- auszugleichen. Also lohnt sich der spätere Renteneintritt erst nach rund 17 Jahren. Und damit liegt man schon extrem nahe am Durchschnittsalter (67 Jahre plus 17 Jahre = 84 Jahre), das beispielsweise Männer in Deutschland erreichen. Aber wer Freude an seiner Arbeit hat (und er erhält ja auch sein Gehalt für den besagten Monat) sollte sich nicht von rechnerischen Dingen abhalten lassen.
Hinktam 13.11.2022 | 19:36
Die Fragestellerin möchte ja die Rente beziehen und weiter arbeiten. Also doppeltes Geld.
W°lfgangam 14.11.2022 | 20:33
Zusammengefasst: Sie nehmen schon neben der Beschäftigung Ihre Rente mit/mit Abschlag - der auf diesen Teil der Rente lebenslang erhalten bleibt. Aber, ist zunächst 'Extra-Einkommen' ...und das Finanzamt will davon auch einen Teil haben/gleich abschöpfen (1/3 der Rente? ... ich habe keine wirkliche Ahnung von Steuer, da gibt es andere Berufsgruppen, die das können!). Zunächst profitieren Sie daher von der zusätzlichen Rentenzahlung im Portemonnaie ...wann kippt die Rechnung um = erst später die Rente ohne Abschläge beantragt/Mehrbetrag daher!? Gefühlt um die 10 Jahren. Dieses Szenario hat einiges Sowohl/als auch/Aber ...das bekommen Sie auf den Tag X/Rentenbeginn nicht wirklich auf den Punkt = BestOff + Profit zuerst ./. was wird später mal sein, oder: *Scheiß auf später = lebe heute/her mit der Kohle aus Beschäftigung + Rente *gg Gruß w.
Steuerrechtam 14.11.2022 | 20:49
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
ein bisschen Nachhilfe für @W°lfgang: Das Finanzamt schöpft von der Rente nicht gleich ab, zumindest so lange nicht, bis dann für das erste 'Rentenjahr' eine Steuererklärung abgegeben wurde (und damit dann vielleicht für Folgejahre Vorauszahlungen festgesetzt werden). Die DRV jedenfalls behält für die Steuer nichts ein (der Arbeitgeber wie bisher aber ja). 1/3 kann ungefähr hinkommen... (hängt von anderen Dingen ab), aber nicht auf den gesamten Rentenbetrag, sondern nur auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente (im Jahr 2023 sind dies dann 83%). Und ganz genau erklären es dann die dafür zugelassenen Steuerfachleute ;-) ---- KV/PV-Beiträge sind aber auch auf den (gesamten) Rentenbetrag zu bezahlen. Hierzu erfährt man mehr bei der zuständigen Krankenkasse. Hier ist es dann sinnvoll, die Rente als '99%-Rente' zu beantragen, damit ein Krankengeldanspruch (aus dem Arbeitseinkommen) erhalten bleibt. Hierzu gibt es alle paar Tage diverse Beiträge hier direkt im Forum.
W°lfgangam 14.11.2022 | 21:01
Zitat von Steuerrecht anzeigenausblenden
... Aber, ist zunächst 'Extra-Einkommen' ...und das Finanzamt will davon auch einen Teil haben/gleich abschöpfen (1/3 der Rente? ... ich habe keine wirkliche Ahnung von Steuer, da gibt es andere Berufsgruppen, die das können!). ... Gruß w.
ein bisschen Nachhilfe für @W°lfgang: Das Finanzamt schöpft von der Rente nicht gleich ab, zumindest so lange nicht, bis dann für das erste 'Rentenjahr' eine Steuererklärung abgegeben wurde (und damit dann vielleicht für Folgejahre Vorauszahlungen festgesetzt werden). Die DRV jedenfalls behält für die Steuer nichts ein (der Arbeitgeber wie bisher aber ja). 1/3 kann ungefähr hinkommen... (hängt von anderen Dingen ab), aber nicht auf den gesamten Rentenbetrag, sondern nur auf den steuerpflichtigen Anteil der Rente (im Jahr 2023 sind dies dann 83%). Und ganz genau erklären es dann die dafür zugelassenen Steuerfachleute ;-) ---- KV/PV-Beiträge sind aber auch auf den (gesamten) Rentenbetrag zu bezahlen. Hierzu erfährt man mehr bei der zuständigen Krankenkasse. Hier ist es dann sinnvoll, die Rente als '99%-Rente' zu beantragen, damit ein Krankengeldanspruch (aus dem Arbeitseinkommen) erhalten bleibt. Hierzu gibt es alle paar Tage diverse Beiträge hier direkt im Forum.
...irgendwie sind wir beide doch so ziemlich auf einer Linie - auch wenn es aus DRV-Sicht um völlig verschiedene Rechtsbereiche (zu denen die nicht wirklich was sagen kann/muss) geht :-) Gruß w.
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