Ist es ja auch nicht.
IdR ist der Erwerb von Rentenanwartschaft nur über die laufende Entrichtung von Beiträgen für einzelne Monate möglich. Sind diese Monate bereits mit anderen Zeiten belegt, können weitere Beträge für bisher unbelegte Monate nur nach Sondervorschriften gezahlt werden. Nachträgliches Aufstocken von gezahlten Monatsbeiträgen geht nicht, es können in Einzelfällen lediglich Abschläge (z.B. nach Versorgungsausgleich) noch ausgeglichen werden.
Die genannten Beträge beziehen sich auf die Gesamtsummen, die insgesamt aufgebracht werden (müssen). So entsprechen 2,05 EP in etwa dem Wert einer Beitragsleistung in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für 12 Monatsbeiträge.
2018: 2,05×37.873×0,186=14.440
Dennoch ist der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle angezeigt.
2018: 2,05×37.873×0,186=14.440
Dennoch ist der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle angezeigt.
Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.
Warum nicht. Das sind ja nur 389.880 Euro. Du kannst dir ja auch Lebensmittel kaufen, Bekleidung usw.......2018: 2,05×37.873×0,186=14.440Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.
2018: 2,05×37.873×0,186=14.440
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Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.[/quote]
Warum nicht. Das sind ja nur 389.880 Euro. Du kannst dir ja auch Lebensmittel kaufen, Bekleidung usw.......
Ich denke an die vielen wohlhabenden Menschen, und ich meine nicht die Superreichen, die sich eine gesetzliche Rente als Kapitalanlage kaufen könnten. Ich wusste nicht, dass das so einfach möglich ist.Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.Warum nicht. Das sind ja nur 389.880 Euro. Du kannst dir ja auch Lebensmittel kaufen, Bekleidung usw.......
Ein nicht reicher (?) Arbeitnehmer, der Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, kann sich so über die Jahre eine Rente mit solider (?) Rendite erkaufen und die Beiträge auch noch steuerlich geltend machen. Und im Gegensatz zu den freiwilligen Beiträgen entsteht auch noch für den Fall der Fälle ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Noch irrer!
Oder?
Könnten doch alle Beamten/Pensionäre; berufsständisch Versorgten; Deutsche/von Abkommen Erfasste Ausländer im Ausland freiwillige Beiträge zahlen, gerne auch Höchstbeitrag.
Dann sinkt der Beitragssatz und das Freiwillige-Beiträge-Zahlen wird günstiger!
Nur zum Verständnis, chi,
wie ist das gemeint, dass ein bereits/lfd. DRV-Pflichtversicherter sich über Jahre noch eine Rente erkaufen kann. Parallel geht nicht!
> Und im Gegensatz zu den freiwilligen Beiträgen entsteht auch noch für den Fall der Fälle ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Nun wird es noch rätselhafter ... ;-)
Möglicherweise wollten Sie ergänzen, dass es sich hier um selbständig Tätige handelt (die aber nicht Arbeitnehmer sind!), die im Rahmen der Antragspflichtversicherung aktiv werden/können ...und dann aktuell die oben genannten Vorteile mitnehmen können – ist ja auch nicht gerade billig/da kann ich schon was an 'Bonus' vom Staat erwarten, wenn ich die Kohle zunächst ohne Rückgriffsmöglichkeit opfere *g
Gruß
w.
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