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Experten-Antwort

2,05 EGP - Kosten?

von R.Donner19.08.2018 | 12:33
503 Ansichten
13 Antworten
Was kosten 2,05 EGP pro Jahr bei der DRV Bund für einen 40jährigen Mann? Der Herr ist Privatier.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 10:12

Ist es ja auch nicht.

IdR ist der Erwerb von Rentenanwartschaft nur über die laufende Entrichtung von Beiträgen für einzelne Monate möglich. Sind diese Monate bereits mit anderen Zeiten belegt, können weitere Beträge für bisher unbelegte Monate nur nach Sondervorschriften gezahlt werden. Nachträgliches Aufstocken von gezahlten Monatsbeiträgen geht nicht, es können in Einzelfällen lediglich Abschläge (z.B. nach Versorgungsausgleich) noch ausgeglichen werden.

Die genannten Beträge beziehen sich auf die Gesamtsummen, die insgesamt aufgebracht werden (müssen). So entsprechen 2,05 EP in etwa dem Wert einer Beitragsleistung in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für 12 Monatsbeiträge.

12 Antworten

Klugpuperam 19.08.2018 | 12:48
2018: 2,05×37.873×0,186=14.440 Dennoch ist der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle angezeigt.
Donnerwetteram 19.08.2018 | 12:50
Was kannst du dir dafür kaufen?
W*lfgangam 19.08.2018 | 18:02
Klugpuper schrieb

2018: 2,05×37.873×0,186=14.440

Dennoch ist der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle angezeigt.

Ergänzend: ...und der eines Steuerberaters, um die Summe ggf. 'zu drücken'. ...und der eines Finanzberaters, um vergleichende Zahlen zu erhalten ;-) Gruß w.
Bieneam 20.08.2018 | 08:19
Klugpuper schrieb

2018: 2,05×37.873×0,186=14.440

Dennoch ist der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle angezeigt.

Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.
Biene Mayaam 20.08.2018 | 09:01
Biene schrieb

Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.

2018: 2,05×37.873×0,186=14.440
Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.
Warum nicht. Das sind ja nur 389.880 Euro. Du kannst dir ja auch Lebensmittel kaufen, Bekleidung usw.......
Bieneam 20.08.2018 | 09:31
Biene Maya schrieb

2018: 2,05×37.873×0,186=14.440

[/quote]

Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.[/quote]

Warum nicht. Das sind ja nur 389.880 Euro. Du kannst dir ja auch Lebensmittel kaufen, Bekleidung usw.......

Kann man sich tatsächlich einfach so eine Rente kaufen? Also in diesem Beispiel bis 67 Jahre wären es 27 x 2,05 Punkte. Macht rund 55 Punkte.
Warum nicht. Das sind ja nur 389.880 Euro. Du kannst dir ja auch Lebensmittel kaufen, Bekleidung usw.......
Ich denke an die vielen wohlhabenden Menschen, und ich meine nicht die Superreichen, die sich eine gesetzliche Rente als Kapitalanlage kaufen könnten. Ich wusste nicht, dass das so einfach möglich ist.
Bieneam 20.08.2018 | 10:21
Somit kann sich dann ja tatsächlich jeder Reiche über die Zeit eine Rente mit solider Rendite erkaufen. Wahrscheinlich können diese Leute dann noch einen Teil davon jedes Jahr steuerlich geltend machen. Irre!
chiam 20.08.2018 | 10:33
Ein nicht reicher (?) Arbeitnehmer, der Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, kann sich so über die Jahre eine Rente mit solider (?) Rendite erkaufen und die Beiträge auch noch steuerlich geltend machen. Und im Gegensatz zu den freiwilligen Beiträgen entsteht auch noch für den Fall der Fälle ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Noch irrer! Oder?
W*lfgangam 20.08.2018 | 19:42
chi schrieb

Ein nicht reicher (?) Arbeitnehmer, der Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, kann sich so über die Jahre eine Rente mit solider (?) Rendite erkaufen und die Beiträge auch noch steuerlich geltend machen. Und im Gegensatz zu den freiwilligen Beiträgen entsteht auch noch für den Fall der Fälle ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Noch irrer!

Oder?

Nur zum Verständnis, chi, wie ist das gemeint, dass ein bereits/lfd. DRV-Pflichtversicherter sich über Jahre noch eine Rente erkaufen kann. Parallel geht nicht! > Und im Gegensatz zu den freiwilligen Beiträgen entsteht auch noch für den Fall der Fälle ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Nun wird es noch rätselhafter ... ;-) Möglicherweise wollten Sie ergänzen, dass es sich hier um selbständig Tätige handelt (die aber nicht Arbeitnehmer sind!), die im Rahmen der Antragspflichtversicherung aktiv werden/können ...und dann aktuell die oben genannten Vorteile mitnehmen können – ist ja auch nicht gerade billig/da kann ich schon was an 'Bonus' vom Staat erwarten, wenn ich die Kohle zunächst ohne Rückgriffsmöglichkeit opfere *g Gruß w.
Bei Tragam 20.08.2018 | 19:50
Könnten doch alle Beamten/Pensionäre; berufsständisch Versorgten; Deutsche/von Abkommen Erfasste Ausländer im Ausland freiwillige Beiträge zahlen, gerne auch Höchstbeitrag. Dann sinkt der Beitragssatz und das Freiwillige-Beiträge-Zahlen wird günstiger!
chiam 20.08.2018 | 20:59
W*lfgang schrieb

Nur zum Verständnis, chi,

wie ist das gemeint, dass ein bereits/lfd. DRV-Pflichtversicherter sich über Jahre noch eine Rente erkaufen kann. Parallel geht nicht!

> Und im Gegensatz zu den freiwilligen Beiträgen entsteht auch noch für den Fall der Fälle ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Nun wird es noch rätselhafter ... ;-)

Möglicherweise wollten Sie ergänzen, dass es sich hier um selbständig Tätige handelt (die aber nicht Arbeitnehmer sind!), die im Rahmen der Antragspflichtversicherung aktiv werden/können ...und dann aktuell die oben genannten Vorteile mitnehmen können – ist ja auch nicht gerade billig/da kann ich schon was an 'Bonus' vom Staat erwarten, wenn ich die Kohle zunächst ohne Rückgriffsmöglichkeit opfere *g

Gruß

w.

Nein, nicht parallel. Ich meinte schon die Pflichtbeiträge aus seiner Arbeitnehmertätigkeit. Er kann zwar die Höhe der Einzahlungen nur begrenzt steuern; aber die Rendite ist dieselbe, und steuerlich absetzbar ist es auch. (OK, etwas komplizierter – die Arbeitgeberhälfte kann man nicht absetzen, dafür zählt sie aber von vornherein nicht zum steuerlichen Einkommen …) Mein Punkt auf Bienes Neid-Beitrag ist also nur, daß „Reiche“ mit Rendite und Absetzbarkeit nicht gegenüber „Armen“ bevorzugt werden. Was immer reich und arm hier auch bedeuten mag.
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