Hallo Gregor Paul Braun,
den Ausführungen von Schade und Marcel schließen wir uns an.
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Hallo Gregor Paul Braun,
den Ausführungen von Schade und Marcel schließen wir uns an.
und da kann ich mich den Ausführungen des Merkel-Paladins W+lfgang uneingeschränkt anschließen.Selbst entsprechende vorausschauende zweckdienliche Eheschließungen mit todgeweihten Erkrankten,Na, Hannah Galwari, da verkennen Sie aber speziell die Regelungen des neuen D Hinterbliebenenrentenrechts - das so genannte Versorgungsehen grundsätzlich ausschließt. Sie werden sich dazu sicher noch weiter informieren können / Tipp: Hier Nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… ...und bei weiteren Fragen: einfach erneut nachfragen – oder?? Gruß w.
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