Hallo Rita111,
der Stichtag „Wohnsitz am 18.05.1989“ ist spätestens bei der Rentenberechnung zu beachten. Grundsätzlich gilt: Versicherungsrechtliche Zeiten (unter anderem Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten), die im Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden, werden - prinzipiell unabhängig vom Wohnort - im Versicherungsverlauf mit "Zeiten im Beitrittsgebiet“ gekennzeichnet.
Im Rahmen dieses Forums kann ich leider nicht abschließend klären, wie die von Ihnen angegebenen Ost-/Westzeiten zustande gekommen sind. Dies sollten Sie ggf. im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens oder in einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers klären.