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Experten-Antwort

23.08.1989 ausgereist / Stichtag 18.05.1990

von Rita11116.01.2017 | 10:57
1825 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, aufgrund des Forenbeitrags „18.Mai 1990 Ost/West“ habe ich nun meine Rentenauskunft durchgesehen und verstehe nun gar nichts mehr. Bitte, liebe Experten, helft mir! Ich bin mit Ausreiseantrag von Ost (Sachsen) nach West (Bayern) gekommen am 22.08.1989. Sämtliche Zeiten bis 12.05.1990, auch die Arbeitslosigkeitszeiten im Westen (AFG) vom 23.08.89 bis 12.05.90 sind als Zeiten im Beitrittsgebiet (Ost) gebucht. Erst ab 14.05.1990 wird West gebucht. Laut Euren Aussagen kann dies doch gar nicht stimmen! 1) Wie müssten die Zeiten bis 22.08.1989 bei mir gebucht sein, Ost oder West? 2) Wie die Zeiten vom 23.08.1989 bis zum 14.05.1990? 3) Welcher Vor- bzw. Nachteil entsteht mir wenn eine Änderung erforderlich ist? 4) Was sollte ich tun? Für Eure Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus. Gruß Rita

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita111,

der Stichtag „Wohnsitz am 18.05.1989“ ist spätestens bei der Rentenberechnung zu beachten. Grundsätzlich gilt: Versicherungsrechtliche Zeiten (unter anderem Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten), die im Beitrittsgebiet zurückgelegt wurden, werden - prinzipiell unabhängig vom Wohnort - im Versicherungsverlauf mit "Zeiten im Beitrittsgebiet“ gekennzeichnet.

Im Rahmen dieses Forums kann ich leider nicht abschließend klären, wie die von Ihnen angegebenen Ost-/Westzeiten zustande gekommen sind. Dies sollten Sie ggf. im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens oder in einer persönlichen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers klären.

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2 Antworten

zeldaam 16.01.2017 | 20:36
Hallo Rita, im genannten Artikel ging es um die Bewertung der Zeiten im Beitrittsgebiet mit Entgeltpunkten („West“) oder Entgeltpunkten (Ost), nicht um die Speicherung der Zeiten selbst. Für Ihr Versicherungsleben stellt sich das folgendermaßen dar: 1. Die Zeiten Ihrer Beschäftigung in Sachsen waren und bleiben Zeiten in der ehemaligen DDR / im Beitrittsgebiet ( § 248 SGB VI) . 2. Diese Zeiten erfahren die Hochwertung nach § 256 a SGB VI und der Anlage 10 SGB VI. 3. Grundsätzlich sind für diese Zeiten Entgeltpunkte (Ost) zu ermitteln (§ 254 Absatz 1 SGB VI) und damit bei der Berechnung mit dem derzeit noch niedrigem aktuellen Rentenwert (Ost) zu bewerten. Da Sie jedoch am 18.05.1990 Ihren Wohnsitz bereits in Bayern innegehabt haben, sind für Ihre Zeiten im Beitrittgebiet (nach der Hochwertung) gemäß § 254 d Absatz 2 SGB VI nicht Entgeltpunkte (Ost), sondern Entgeltpunkte („West“) zu ermitteln und in der Folge auch mit dem noch höheren aktuellen Rentenwert („West“) zu bewerten. 4. Die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeldes folgen hinsichtlich des Rechtskreises (Ost oder West) immer den Beitragszeiten, aufgrund derer das ALG I berechnet wurde, also den letzten 6 Monaten vor dem ALG I . Da die Vorzeiten als Beitrittsgebietszeiten gelten (siehe 1.) , gelten die Zeiten des ALG I- Bezuges somit auch als Beitrittsgebietzeiten. 5. Ich nehme an, dass Sie ab dem 14.05.1990 eine Beschäftigung in den alten Bundesländern aufgenommen haben, daher gelten diese Zeiten als Zeiten „West“. Somit gelten für Ihre Zeiten bis 12.05.1990 rentenrechtlich gesehen eigentlich nur Positives 1. Ihre Beschäftigung wurde in Sachsen ausgeübt, gilt also als Beschäftigung im Beitrittsgebiet. (Der Arbeitsort ändert sich auch rentenrechtlich nicht nachträglich). 2. Die niedrigeren versicherten Verdienste – Ost (7200 M / jährlich + FZR) werden dank § 256 a SGB VI auf das Entgeltniveau West hochgewertet. 3. Diese hochgewerteten Entgelte werden dank § 254 d (2) SGB VI mit dem höheren aktuellen Rentenwert („West“) bewertet. Somit sind Ihren Daten m.E. richtig gespeichert. Sollten Sie jedoch weiterhin Zweifel hegen, so steht es Ihren frei, einen Überprüfungsantrag bei Ihrer Rentenversicherung zu stellen. MfG zelda
Rita111am 17.01.2017 | 06:32
Hallo Zelda, für Ihre sehr ausführliche Beantwortung meiner Frage möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Man merkt Sie sind vom Fach und helfen gerne. Nun verstehe ich auch meinen Versicherungsverlauf. Gruß Rita111
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