Wenn Sie einen Arbeitsvertrag vor 01.01.2004 abgeschlossen haben, in dem steht, dass Sie danach irgendwann entlassen werden, haben Sie einen bestehenden Vertrauensschutz der nicht mehr verloren geht. Die anschließende Arbeitslosigkeit ist dafür nicht schädlich; sie ist sogar erforderlich, da Sie vor dem Rentenbeginn noch mindestens 52 Wochen Alo sein müssen.